Gewerbsmässiger Betrug

Obergericht Aargau verschärft Strafe gegen «Autokönig» Santoro

· Online seit 25.04.2024, 15:56 Uhr
Das Aargauer Obergericht musste sich im März nochmals mit einem der grössten Fälle von Wirtschaftskriminalität im Kanton Aargau befassen. Nun hat es sein Urteil gefällt. Es sprach Riccardo Santoro wegen des Konkurses der SAR Premium Cars in zusätzlichen Anklagepunkten schuldig und erhöhte das Strafmass.
Anzeige

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte Riccardo Santoro 2019 wegen Misswirtschaft und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Sein Leasingunternehmen SAR Premium Cars in Dintikon vergab Luxusautos zu günstigen Konditionen an namhafte Kunden. Dabei soll ein anderes Unternehmen, das die Luxusautos finanziert hatte, um über zwölf Millionen Franken betrogen worden sein.

So berichtete Tele M1 über die erste Verurteilung:

Quelle: telem1

Nach einem Justizmarathon bis vor Bundesgericht musste das Aargauer Obergericht den Fall Mitte März neu beurteilen. Die Anklage blieb dieselbe. Der Strafverteidiger von Santoro hingegen verlangte vor Obergericht ein milderes Urteil, sein Klient habe das Finanzdebakel niemals alleine verursacht.

Schuldig in zusätzlichen Anklagepunkten – höhere Strafe

Nachdem das Obergericht Santoro nochmals zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt hatte, fällte es nun ein neues Urteil. Es spricht Santoro zusätzlich auch noch des gewerbsmässigen Betrugs und grossmehrheitlich auch der Veruntreuung schuldig. Damit erhöhte das Gericht die Freiheitsstrafe auf 7 Jahre, wobei es bei der Strafzumessung trotzdem sowohl der langen Verfahrensdauer als auch der erhöhten Strafempfindlichkeit des Beschuldigten wegen seines gesundheitlichen Zustands strafmildernd Rechnung trug.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 25. April 2024 15:56
aktualisiert: 25. April 2024 15:56
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch