Quelle: Tele M1 / Alessandro di Fante / CH Media Video Unit / Linus Bauer
Die damals 19-Jährige Fahrerin war mit ihren Familienangehörigen am 21. Januar auf dem Nachhauseweg. Auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich auf der Höhe der Ausfahrt Baden-West fiel die Frau in einen Sekundenschlaf, infolgedessen kam das Auto von der Fahrbahn ab, rammte ein Beton-Element und überschlug sich. Alle sechs Insassinnen und Insassen wurden verletzt. Zwei Insassen, der 18-jährige Bruder und der 52-jährige Vater, erlagen kurz darauf den schweren Verletzungen im Spital.
Am Donnerstag stand die Unfallfahrerin vor dem Bezirksgericht Baden. Sie war wegen fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken – beides bedingt vollziehbar – dazu eine Busse von 500 Franken.
Das Gericht anerkannte die Schuld der Angeklagten in beiden Anklagepunkten. Sie hätte ihre Müdigkeit bemerken müssen, heisst es. Das Gericht verzichtete aber auf eine Strafe. Die junge Frau habe aber durch den Verlust ihrer Familienmitglieder Schreckliches erleben müssen, habe darunter stark gelitten. In dieser Situation brauche es nicht noch eine zusätzliche Strafe, so die Begründung des Gerichts.
(lba/red.)