Eine heute 64-jährige Frau hat im Juni 2023 in ihrem Lieferwagen altes Speiseöl transportiert. Dieses befand sich in einem etwa 30 Liter fassendem Altölgebinde. Als die Beschuldigte bei einer Bäckerei im Bezirk Bremgarten Halt machte und die Hintertüre des Fahrzeugs öffnete, bemerkte sie, dass das Speiseölfass während der Fahrt umgekippt und ausgelaufen ist. Dabei sind etwa 20 Liter Speiseöl auf die Strasse gelaufen.
Schnelles Eingreifen verhinderte Schlimmeres
Die Angestellten der Bäckerei riefen umgehend die Polizei und die Feuerwehr. Die aufgebotene Feuerwehr dämmte das ausgelaufene Speiseöl mit Hilfe eines Ölbinders ein. Weil die Bäckerei-Mitarbeitenden rasch reagiert hatten, wurde verhindert, dass das Öl in die Kanalisation und in die Strassenanlagen floss.
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hat die 64-jährige Frau das Altölgebinde vor der Abfahrt mit einer Ladungssicherungsspannstange und mit einem Zurrgurt zusätzlich gesichert. Allerdings musste sie kurz vor einem Waldstück im Raum Bremgarten wegen eines Igels den Lieferwagen abbremsen. Die Beschuldigte schaute anschliessend nicht nach, ob sich das Speiseöl an seinem Platz befand oder umgefallen ist. «Sie hätte sich vergewissern müssen, dass die Ladung nach wie vor vorschriftsmässig geladen und gesichert war», heisst es im Strafbefehl weiter. Dieser Pflicht sei die Beschuldigte allerdings nicht nachgekommen.
Beschuldigte hat sich fahrlässig verhalten
Daher wird ihr vorgeworfen, dass sie fahrlässig, infolge einer «pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit», gehandelt und dadurch die Gefahr einer Verunreinigung von Wasser geschaffen habe. Dazu habe sie die transportierende Ladung ungenügend gegen die «Beschleunigungs-, Flieh- und Verzögerungskräfte» gesichert. Obenauf hat die Beschuldigte fahrlässig den Lieferwagen in nicht vorschriftmässigem Zustand gefahren.
Die 64-jährige Frau wird demnach zu einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse in Höhe von 800 Franken wie auch eine Strafbefehlsgebühr von 800 Franken.