Neuste Studiendaten weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Dosis die Fähigkeit zur Bildung von Antikörpern gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhöhen kann, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem. Swissmedic hat deshalb vor Kurzem eine dritte Impfung für die Schweiz zugelassen. Auch im Aargau soll die Booster-Impfung schon bald möglich sein.
Wer kann sich ein drittes Mal impfen lassen?
Momentan ist die Auffrischimpfung im Aargau für über 65-Jährige und Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen, Pflegeheimen oder Tagesbetreuungseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren vorgesehen. Für die Impfung sind die Krankenkassenkarte und ein Ausweis (ID) nötig, auf dem auch das Geburtsdatum ersichtlich ist. Eine dritte Impfdosis für die breite Bevölkerung ist zurzeit nicht geplant. Die Auffrischimpfung sollte erst sechs Monate nach der vollständigen Impfung (gerechnet ab Erhalt der zweiten Dosis) verabreicht werden.
Welche Impfstoffe werden verimpft?
Eine dritte Dosis gibt es von den mRNA-Impfstoffen von Moderna (Spikevax) und Pfizer/BioNTech (Comirnaty). Beim Moderna-Impfstoff wird im Gegensatz zum Vakzin von Pfizer/BioNTech nur eine halbe Dosis «geboostet». Bei der dritten Impfung sollte der gleiche Impfstoff verwendet werden wie bereits bei den ersten beiden Dosen.
Ab wann gibt es die Booster-Impfung?
Im Aargau gibt es die Booster-Impfung ab dem 15. November. Geimpft wird unter anderem in Impfzentren oder bei Impfapotheken und in Alters- sowie Pflegeheimen. Auch Hausärztinnen und Hausärzte können ihren Patientinnen und Patienten eine Impfung anbieten.
Wo kann man sich anmelden?
Anmelden kann man sich ab Donnerstag, 4. November, und zwar hier. Die ersten Termine soll es ab dem 15. November geben. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich auch in einer Apotheke für die Booster-Impfung anmelden. Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen werden – wie bereits bei der ersten und zweiten Impfung – direkt vor Ort geimpft. Impfwillige können je nachdem auch direkt via Hausarzt einen Termin vereinbaren, sofern dieser Impfungen durchführt.
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