Quelle: CH Media Video Unit
Über welche Lockerungen darf ich mich ab Samstag freuen?
Ab Samstag können grundsätzlich wieder Clubs und Veranstaltungen besucht werden. Beim Eintritt muss jedoch ein Covid-Zertifikat (geimpft, getestet oder genesen) vorgelegt werden, bei Veranstaltungen ohne Zertifikat gelten strenge Regeln.
Ausserdem entfällt die Maskenpflicht draussen, in Sporteinrichtungen, am Arbeitsplatz und an Kulturanlässen. Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und du darfst mit deinen Freunden im Restaurant an einem Tisch sitzen, denn es gibt keine Personenobergrenze mehr.
Kann ich nun wieder Clubs besuchen?
Clubbesuche sind ab Samstag wieder möglich. Jedoch erhalten nur Personen mit Covid-Zertifikat Zutritt. Eine Maske muss nicht getragen werden, auch gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen.
Wie sieht es mit Grossveranstaltungen aus?
Es dürfen wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden. Auch hier erhalten nur Personen mit Covid-Zertifikat Zutritt. Trotz grosser Menschenmenge muss keine Maske getragen werden. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.
Was, wenn ich mich für eine Veranstaltung weder impfen noch testen lassen möchte?
Es dürfen Veranstaltungen ohne Vorweisen eines Corona-Zertifikates stattfinden, es gelten jedoch strengere Regeln. An Anlässen mit Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen, stehend oder sich bewegend sind es drinnen maximal 250 und draussen 500 Leute. Die Maskenpflicht im Innern entfällt nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden. Tanzveranstaltungen sind verboten.
Wie viele Personen dürfen am Hochzeitsfest teilnehmen?
Wenn das Fest zu Hause stattfindet, gelten die gleichen Regeln wie bei privaten Treffen: 30 Personen in Innenräumen, 50 Personen draussen. Findet das Fest jedoch in einer öffentlichen Einrichtung wie einem gemieteten Saal statt, sind drinnen maximal 250 Gäste zugelassen, draussen 500. Es ist verboten zu tanzen. «Der Hochzeitstanz könnte aber zulässig sein», sagt Michael Gerber, BAG-Rechtsexperte an der Medienkonferenz. Sind nur Gäste mit Covid-Zertifikat geladen, gelten die gleichen Regeln wie für Grossveranstaltungen; es darf getanzt werden und die Personenobergrenze entfällt.
Wo kann ich neu die Maske weglassen?
Die Maskenpflicht entfällt draussen. Zudem kann die Pflicht auch am Arbeitsplatz aufgehoben werden, darüber kann der Arbeitgeber entscheiden. Beim Sport im Fitnessstudio oder in anderen Sportcentern fällt das Atmen wegen der wegfallenden Maskenpflicht bald auch leichter. Weiter muss an Mittel- und Berufsschulen und an Veranstaltungen mit Corona-Zertifikat keine Maske mehr getragen werden.
Darf ich nun wieder im Büro arbeiten?
Ja, die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und in eine Empfehlung geändert. Ob du nun ins Büro musst, wird dir wohl dein Arbeitgeber mitteilen.
Mit wie vielen Personen darf ich mich privat treffen?
Im privaten Bereich bleiben die Regeln gleich. In Innenräumen dürfen sich maximal 30 Personen treffen, draussen bis zu 50.
Kann ich wieder zur Vorlesung an die Uni?
Neu gibt es keine Einschränkungen der Anzahl Personen im Unterricht mehr. Ausserdem entfällt die Maskenpflicht. Könnte also durchaus möglich sein, dass nach den Sommerferien wieder Präsenzunterricht stattfinden wird.
Gibt es Lockerungen bei der Einreise in die Schweiz?
Bei der Einreise in die Schweiz aus dem Schengenraum ist keine Quarantäne mehr nötig. Die Testpflicht besteht weiterhin bei Personen, die mit dem Flugzeug einreisen und weder geimpft noch genesen sind.
Quelle: CH Media Video Unit