Quelle: Archivbeitrag: «Zürcher Obergericht kippt Urteil von Ex-Raiffeisen-Chef Vincenz» / ZüriNews vom 20. Februar 2024 19:38
Das Obergericht teilte am Dienstag mit, dass das Urteil wegen schwerwiegender Verfahrensfehler aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Auffassung jedoch nicht und reicht beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Rückweisungsentscheid ein. Eine «äusserst aufwändige» Wiederholung des Verfahrens sei nicht angebracht.
«Anklagepunkte wurden von allen verstanden»
Ein Kritikpunkt des Obergerichts war die zu ausführliche Anklageschrift, die bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich vorlag. Die Öffentlichkeit habe sich an der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz jedoch davon überzeugen können, «dass die Anklagevorwürfe von allen Parteien verstanden und gezielt hinterfragt wurden», schreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft.
Ein weiterer Mangel betrifft laut dem Obergericht eine fehlende Übersetzung der gesamten Anklage auf Französisch. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft: «Der Übersetzungsanspruch des französischsprachigen Beschuldigten wurde nicht verletzt, was auch die Vorinstanz nach eingehender Prüfung bestätigte.» Der französischsprachige Beschuldigte habe bestätigt, die Anklageschrift erhalten und verstanden zu haben.
Bezirksgericht sprach Freiheitsstrafe gegen Vincenz aus
Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und weiteren Beschuldigten vor, sich an Firmen beteiligt, dies aber nicht öffentlich gemacht zu haben. Das Bezirksgericht fällte 2022 deswegen ein Urteil wegen Betrugs und mehrfacher Veruntreuung. Gegen Vincenz wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Drei weiteren Beteiligte bekamen bedingte Geldstrafen.
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(lib)