Minderjährige Personen müssten wie bisher beim Impftermin die Zustimmung der Eltern respektive einer erziehungsberechtigten Person vorweisen oder in deren Begleitung erscheinen, teilte das Aargauer Gesundheitsdepartement am Freitag mit. Dabei müsse der Impfstoff – wie auch bei Personen über 16 Jahren – zweimal verabreicht werden.
Laut Swissmedic hat der Impfstoff bei der untersuchten Altersgruppe in der klinischen Studie eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent gezeigt. Die jungen Studienteilnehmenden erhielten die gleiche Dosis wie Erwachsene und die Immunreaktion war mit den älteren Studienteilnehmenden (16 bis 25 Jahre) vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen bei Jugendlichen entsprachen den in klinischen Studien mit 16- bis 25-jährigen und Erwachsenen gemeldeten unerwünschten Wirkungen.
Registrierung für Jugendliche
Die Impfkampagne sei auf die Freigabe vorbereitet und die Registrierung für 12- bis 15-Jährige voraussichtlich ab der kommender Woche möglich, schrieb das kantonale Gesundheitsdepartement weiter. Die Impfungen für die Jugendlichen werden demnach im Impfzentrum des Kantonsspitals Aarau (KSA) durchgeführt. Alle 12- bis 15-Jährgen sollten deshalb nur am KSA registriert werden. «Wir sind froh, dass sich jetzt auch Jugendliche ab 12 Jahren für die Impfung anmelden können», sagt Andreas Obrecht, Leiter Impfkampagne des Kantons, gegenüber Radio Argovia. Er hoff nun, dass sich die Jugendlichen auch zahlreich anmelden werden.
Die Jugendlichen seien nicht priorisiert und anderen Personen bei der Anmeldung gleichgestellt. Das heisst, dass die Terminvergabe weiterhin nach Registrierungsdatum erfolgt.
(red.)