Aargau/Solothurn

Drohnen-Pilot störte Rettungseinsatz in Nussbaumen – Bazl warnt vor hohen Bussen

Nussbaumen

Bund warnt Drohnen-Piloten vor hohen Bussen bei Störung von Rettungseinsätzen

· Online seit 15.06.2024, 04:00 Uhr
Eine unbekannter Drohnen-Pilot hat am Donnerstagabend den Rettungseinsatz nach der Explosion mit zwei Toten und elf Verletzten in Nussbaumen behindert. Als Reaktion auf den Zwischenfall hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) an die Regeln erinnert. Es drohen Bussen bis zu 20'000 Franken.
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Jeder solle sich mit seiner Drohne von Baulichteinsätzen fernhalten, schrieb das Bazl am Freitag auf der Plattform X: «Lande deine Drohne, wenn du ein anderes Luftfahrzeug, zum Beispiel Helikopter, sichtest.» Wer die Drohnen-Regeln verletze, mache sich strafbar. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten drohen Bussen bis zu 20'000 Franken.

Die Kantonspolizei Aargau hatte während des laufenden Rettungseinsatzes in Nussbaumen am Donnerstag um 20.30 Uhr über soziale Kanäle geschrieben: «Aufgrund Drohne können Rettungshelikopter nicht mehr fliegen.» Die Drohen-Piloten würden dringend gebeten, «die Drohnen aus der Luft holen!"»

Auch im ersten Interview nach den Explosionen in Nussbaumen mit Tele M1 erklärte Daniel Wächter, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, dass eine Drohne den Rettungseinsatz störte.

Quelle: Tele M1 / Anja Leibacher / Today-Redaktion / Rochus Zopp

Dass Drohnen die Rettung behindern, sei längst kein Einzelfall mehr, sagt Rega-Sprecher Adrian Schindler zu «Blick»: «Leider kommt das regelmässig vor. Die Drohnen, egal ob gross oder klein, gefährden das Leben der Einsatzkräfte und das Leben des Patienten.» Schliesslich müsse sich der Rega-Pilot auf andere Dinge konzentrieren. Etwa, dass der Helikopter eine bestimmte Position hält, wenn es zum Beispiel um die Rettung mit einer Winde in den Bergen gehe.

Die Schweiz hat per Anfang 2023 die EU-Drohnen-Regelung übernommen. So unterliegen alle Drohnen-Piloten unter anderem einer Pflicht zur Registrierung. Die Ausnahme ist: Die Drohne wiegt unter 250 Gramm und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.

Die Schweiz übernahm 2023 die Drohnen-Regeln der EU. Das bedeutet es.

Quelle: Tele 1 / Beitrag vom 1. Januar 2023

(sda/maw)

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veröffentlicht: 15. Juni 2024 04:00
aktualisiert: 15. Juni 2024 04:00
Quelle: ArgoviaToday

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