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Lenzburg: Aargauerin (76) klaut Guetzli, Cordon bleu und Anti-Aging-Creme aus Migros

Lenzburg

Aargauerin (76) klaut Guetzli, Cordon bleu und Anti-Aging-Creme aus der Migros

· Online seit 25.09.2024, 06:10 Uhr
Eine heute 76-jährige Aargauerin ist im April beim Klauen in der Migros im Lenzburger Müli-Märt erwischt worden. Neben Lebensmitteln hatte sie auch eine Anti-Aging-Creme mitgehen lassen. Nun wurde die Frau verurteilt.
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Mitte April 2024 war eine heute 76-jährige Frau aus dem Aargau im Müli-Märt in Lenzburg unterwegs. In der Migros-Filiale nahm sie mehrere Lebensmittel aus den Regalen – darunter Pouletschenkel, Cordon bleu, Schweinsbratwurst, Guetzli, Zwiebeln und Holunderbonbons – und legte sie in ihren Einkaufskorb. Das war aber nicht alles: Eine Anti-Aging-Creme kam noch dazu. Insgesamt hatte der Warenkorb einen Wert von 54.20 Franken, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Anschliessend verliess sie die Migros, ohne für ihren Einkauf zu bezahlen.

Nun wurde die Aargauerin wegen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu muss sie Gebühren in der Höhe von 400 Franken bezahlen.

Bier, Baklava und Baguette aus dem Coop gestohlen

Im April dieses Jahres wurde ein 27-jähriger Mann ebenfalls beim Klauen erwischt – allerdings im Coop in Aarau. Unter den gestohlenen Artikeln befanden sich mehrere Fertigsalate, Bier, Baklava und ein Schinkenbaguette. Die Lebensmittel hatten insgesamt einen Wert von knapp 56 Franken. Auch hier verliess der Mann den Coop, ohne seinen Einkauf zu bezahlen. Der Mann wurde zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu kommen noch Gebühren in der Höhe von 400 Franken.

Dreiste Masche an der Waschanlage

Erst kürzlich wurde ein weiterer Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft rechtsgültig, bei dem ein 51-jähriger Mann zu einer Auto-Waschanlage im Bezirk Lenzburg gefahren ist, um sein Auto auf Vordermann zu bringen. Dort warf er statt Franken die ungarische Währung Forint in den Automaten und wusch sein Fahrzeug. Bezahlt hat er aber nur etwa 1.90 Franken. Weil der Mann laut Strafbefehl aber wusste, dass er an der Waschstation nicht mit Fremdwährung bezahlen durfte, wurde er wegen geringfügigen Erschleichens einer Leistung zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Ausserdem muss er Gebühren in der Höhe von 435 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 25. September 2024 06:10
aktualisiert: 25. September 2024 06:10
Quelle: ArgoviaToday

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