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Serien-Velodieb finanziert Miete und Medikamente – Gericht verweist ihn des Landes

Bezirksgericht Lenzburg

Serien-Velodieb finanziert Miete und Medikamente – Gericht verweist ihn des Landes

· Online seit 17.07.2024, 19:53 Uhr
Fast 50 Fahrräder soll er an Bahnhöfen in der Region gestohlen haben, um die Miete seiner Ex-Freundin und die Medikamente seiner kranken Mutter zu finanzieren. Am Mittwoch sass der 33-jährige Portugiese vor dem Bezirksgericht Lenzburg.
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Kein Veloschloss hat ihn aufgehalten: Ein 33-Jähriger soll im Herbst 2020 gewerbsmässig Zweiräder gestohlen haben. Am Mittwoch musste er sich vor Bezirksgericht Lenzburg verantworten. Eines seiner Opfer ist Tashi Khangdhak, er war beim Prozess dabei.

"An dem Abend parkierte ich mein Fahrrad gleich dort unten am Haus. Am nächsten Tag war es nicht mehr da. Dabei hatte ich so ein schweres Schloss dran,“ erzählt er gegenüber Tele M1. Das Fahrrad, ein Geschenk von seiner Gotte, brauchte der 32-Jährige für den Arbeitsweg. «Danach ging ich fast eineinhalb Jahre mit dem Bus. In dem Moment war ich sehr wütend und auch traurig», fügt Khangdhak hinzu.

Flehen vor Gericht nützt nichts

48 weitere Fahrräder soll der Beschuldigte laut Anklageschrift im Herbst 2020 gestohlen und sie danach online verkauft haben. Der 33-jährige Portugiese hat mit dem Geld unter anderem Medikamente für seine kranke Mutter bezahlt. Der Beschuldigte sagte laut dem Sender vor Gericht, er habe einen Fehler gemacht und bereue ihn. Er habe sein Leben aber in die richtigen Bahnen gelenkt. Für den Fehler wolle er bezahlen, die Schweiz sei aber sein Zuhause, den Landesverweis wollte er daher vor Gericht abwenden.

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Der Wunsch wurde ihm aber nicht gewährt, das Gericht verweist ihn für fünf Jahre aus der Schweiz. Zudem muss er 3000 Franken Busse zahlen und erhält eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten.

Verzeihender Velobesitzer

Milder gestimmt gegenüber dem Täter ist Velobesitzer Tashi Khangdhak: «Ich bin überhaupt nicht wütend auf ihn. Er hat es zugegeben und sich entschuldigt, das fand ich gut.» Und fügt an: «Wir sind letztlich einfach Menschen. Manchmal machen wir Fehler.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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(lba)

veröffentlicht: 17. Juli 2024 19:53
aktualisiert: 17. Juli 2024 19:53
Quelle: ArgoviaToday

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