Die Stadt Solothurn hat eine geplante Kundgebung des Vereins «Stiller Protest» mit über 1000 Teilnehmenden und einem Umzug durch die Altstadt für Samstag, 29. Mai 2021, nicht bewilligt. Eine Beschwerde wurde abgewiesen. Dennoch seien einzelne Gruppierungen offenbar gewillt, trotz Verbot an dieser illegalen Kundgebung teilzunehmen, teilt die Kantonspolizei Solothurn mit. Inzwischen sei auch eine Gegen-Veranstaltung angekündigt.
Die politischen Behörden haben der Polizei deshalb den Auftrag erteilt, eine unbewilligte Kundgebung zu verhindern und die Rechtsordnung durchzusetzen. Zudem soll die Polizei Widerhandlungen ahnden und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Die Einsatzleitung wurde der Kantonspolizei Solothurn übertragen. Derzeit laufen die entsprechenden Vorbereitungen. Die Polizei wird laut Mitteilung mit einem Grossaufgebot präsent sein. Unterstützung erhält sie von Einsatzkräften aus der ganzen Region Nordwestschweiz.
Schon im Vorfeld riefen die Polizei sowie die Behörden Personen dazu auf, nicht an der illegalen Kundgebung teilzunehmen. Wer dennoch daran teilnehme, müsse mit polizeirechtlichen Massnahmen (Fernhaltungen oder Wegweisungen) und je nach Situation mit strafrechtlichen Konsequenzen (Bussen oder Anzeigen) rechnen, so die Solothurner Kantonspolizei.
(red.)