Der Onlinehändler Temu sorgt wieder einmal für Aufsehen: Neuerdings sind beim in Shanghai ansässigen Unternehmen auch Patches der Kantonspolizei Aargau zu kaufen.
Für 6.99 Franken gibt es ein solches Abzeichen. Laut Beschreibung des Onlinehändlers sei es «ideal für Jacken, Jeans, Hüte & T-Shirts zur Reparatur und Dekoration». Der besagte Artikel hat eine Vier-Sterne-Bewertung.
Man muss schon genau hinschauen, um die Unterschiede zum Original zu erkennen. Einzig der Blau-Ton ist anders und die Wellen sind bei Temu etwas «gezackter», weniger geschwungen.
Die Kantonspolizei Aargau hat Kenntnis von diesem Sachverhalt. Aktuell erreichen die Medienstelle fast täglich Anfragen dazu. Gibt es denn Handlungsbedarf? Die klare Antwort: Nein, sagt Daniel Wächter, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau.
Das Kaufen ist kein Problem, das Tragen schon
Die Bestellung von Patches ist an und für sich kein Problem. Teilweise kann man sie sogar bei der Polizei bestellen. Sammler etwa würden dies hin und wieder tun, liess die Baselbieter Polizei vor drei Wochen gegenüber «20 Minuten» ausrichten.
Wer sich also einen Patch an den Kühlschrank klebt, muss sich nicht vor einer Strafe fürchten. Nur das Tragen in der Öffentlichkeit ist illegal. Das Gesetz verbietet es nämlich, Uniformen oder eben auch nur Uniformteile zu tragen, die den Eindruck erwecken könnten, dass es sich um eine offizielle Uniform handelt. Oder die dazu führen könnten, dass man für eine Amtsperson gehalten wird.
Auch Wächter unterstreicht dies: «Falls jemand einen Patch missbräuchlich verwenden würde, hätte dies natürlich strafrechtliche Konsequenzen.»
Zuger Polizei behält sich zivilrechtliche Schritte gegen Fälscher vor
Etwas weniger gelassen hat zuletzt die Zuger Polizei reagiert, als sie vor rund einem Monat von «Nau» erfuhr, dass man gefälschte Abzeichen online kaufen kann. Mediensprecher Frank Kleiner sagte, man werde gegen fehlbare Personen vorgehen. «Besonders, wenn diese auf Uniformen oder uniformähnlicher Bekleidung zum Zwecke der Täuschung angebracht werden.» Und: Man behalte sich auch zivilrechtliche Schritte gegen die Hersteller und Verkäufer gefälschter Patches vor.
Die Kantonspolizei Aargau und Temu, da war doch schon mal etwas: Richtig. Zu Beginn dieses Jahres warnte die Polizei vor der Plattform: «Schnäppchen aus Asien können zu lebensbedrohlichen Situationen führen.» Dabei ging es vor allem um Elektronikprodukte, die nicht immer den gängigen Sicherheitsvorschriften entsprechen würden.
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