Das Gericht verurteilte den ehemaligen Sicherheitsspezialisten wegen Drohung, falscher Anschuldigung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erhält der Schweizer eine Busse von 1000 Franken und die Auflage, während der zweijährigen Probezeit eine Psychotherapie zu absolvieren.
Das Gericht folgte damit auf ganzer Linie den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es gebe keinen Zweifel daran, dass sich der Vorfall genau so abgespielt habe wie in der Anklage geschildert, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung.
Frustration und Rachemotive
Dass der ehemalige Schweizergardist die Motorsäge «nur zu seinem Schutz» gehalten habe, wie er beim Prozess ausgesagt hatte, bezeichnete die Richterin als «höchst unglaubhaft». Auslöser für den Vorfall seien seine «Eifersuchtstendenzen» gewesen, er habe ganz klar aus Frustration und Rachemotiven gehandelt.
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Im November 2022 setzte der ehemalige Schweizergarde-Kommandant und ehemalige Chef der Glarner Kriminalpolizei in einem Garten am Zürichsee eine Kettensäge in Gang, um den zufällig anwesenden Ex-Freund seiner ehemaligen Partnerin zu bedrohen.
Mit dieser ehemaligen Partnerin hatte der Sicherheitsspezialist ein Kind, welches sie ihm an diesem Tag offenbar nicht übergeben wollte. Der völlig verängstigte Ex-Freund alarmierte schliesslich die Polizei. Der Mann leidet heute noch an den psychischen Folgen und erhielt deswegen eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen.
Der ehemalige Schweizergarde-Kommandant zeigte als Verteidigungsstrategie jedoch den vermeintlichen Nebenbuhler an. Dieser habe vielmehr ihn mit einer Kettensäge bedroht, versuchte der 51-Jährige beim Prozess glaubhaft zu machen. Für das Gericht war jedoch klar, dass einzig der Verurteilte die Kettensäge zur Bedrohung in Gang gesetzt und damit herumgefuchtelt hatte.
Einst Gemeindeschreiber von Zermatt
Zur Zeit des Kettensägen-Vorfalls war der 51-jährige Beschuldigte Gemeindeschreiber von Zermatt. Weil er an seinem Arbeitsplatz plötzlich nicht mehr auftauchte, liess sein damaliger Anwalt den Medien ausrichten, der Gemeindeschreiber «nehme eine Auszeit».
Später stellte sich heraus, dass er in Zürich in Untersuchungshaft sass, ganze 87 Tage lang. Seine Arbeit als Gemeindeschreiber war er damit los, ebenfalls seine Funktion als Sicherheitschef beim Eidg. Schwing- und Älplerfest 2025 in Glarus.
Es war nicht der erste Prozess gegen den Schweizer, der einst auch in einer Kaderfunktion bei der Zürcher Kantonspolizei arbeitete. Bereits im Januar 2021 stand er vor Bezirksgericht Zürich, weil er eine andere frühere Partnerin gestalkt und bedroht haben soll. Das Gericht verurteilte ihn damals zu einer bedingten Geldstrafe. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
(sda/osc)