Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verletzt die Schweiz die Menschenrechtskonvention. Das Gericht gibt den Klimaseniorinnen Recht. Konkret hat der Gerichtshof in seinem Urteil eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt, wie der «Tagesanzeiger» schreibt. Damit hat die Schweiz das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Das Recht beinhalte einen wirksamen Schutz durch die staatlichen Behörden vor den schwerwiegenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität, wie der Gerichtshof begründet. Die Schweiz sei dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.
Als nicht verletzt sieht er hingegen Artikel 2 an, also das Recht auf Leben. Dieser wurde ebenfalls von den Klimaseniorinnen als involviert angesehen. Dafür sieht der Gerichtshof das Recht auf ein faires Vertrauen verletzt (Artikel 6 der EMRK).
Klimaseniorinnen wollen Veränderung in der Politik
«Klimagerechtigkeit ist ein Menschenrecht» war auf einem Plakat einer Gruppe älterer Damen aus der Schweiz zu lesen. Der Verein Klimaseniorinnen gehört zu den Klägern, in deren Verfahren nun ein Urteil fallen soll. Die Gruppe von rund 2500 Frauen im Alter von durchschnittlich 73 Jahren beklagt «Versäumnisse der Schweizer Behörden» beim Klimaschutz. Diese würden «ihren Gesundheitszustand ernsthaft beeinträchtigen».
«Ich bin 82 Jahre alt und werde die Auswirkungen der heute getroffenen Entscheidungen nicht mehr erleben», sagte Bruna Molinari, Mitglied der Schweizer Klimaseniorinnen. «Die Politik muss sich ändern, und das wird Zeit brauchen.»
Erstes Urteil des EGMR dieser Art
Der europäische Menschengerichtshof hat sich zuvor noch nie explizit zur Verantwortung von Staaten für Massnahmen gegen die Klimakrise geäussert. Die Schweiz ist verpflichtet, die Urteile des Gerichtshofs zu befolgen und entsprechende Massnahmen einzuleiten.
(sda/red.)