Diese Einkaufstour hat sich ein 23-jähriger Mann aus dem Kanton Solothurn wohl anders vorgestellt – und vor allem viel günstiger. Anfang Juni 2024 ist er in eine Bauhaus-Filiale in Oftringen gegangen und wollte sich eine neue Schleifmaschine kaufen. Angetan hat ihn das Modell «Scheppach BTS 800» im Wert von insgesamt 175 Franken. Jedoch befand er den Betrag als zu teuer und überklebte das Preisetikett mit einem günstigeren Produkt.
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft ging er mit der Schleifmaschine und dem billigeren Etikett an die Self-Checkout-Kasse und bezahlte lediglich 29,95 Franken statt den eigentlichen 175 Franken. Bevor er den Laden verlassen konnte, wurde der Solothurner vom Sicherheitspersonal angehalten. Er musste nachträglich die Differenz von 145,05 Franken bezahlen sowie 300 Franken für die Umtriebe der Fachfiliale leisten.
Saftige Strafe für Etikettenschwindel
Damit war der 23-Jährige aber nicht aus dem Schneider. Er wurde wegen Urkundenfälschung und geringfügigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Geldstrafe von 3250 Franken verurteilt. Hinzu kommen eine Busse in der Höhe von 950 Franken und Strafbefehlsgebühren von 800 Franken.