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Zum Ferienstart: Darf ich auf der Autobahn wirklich rechts überholen?

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Zum Ferienstart: Darf ich auf der Autobahn wirklich rechts überholen?

· Online seit 05.07.2024, 15:15 Uhr
Viele fahren in diesen Wochen mit dem Auto in die Ferien – natürlich über die Autobahn. Wenn es etwas langsam vorangeht, ist der rechte Fahrstreifen verlockend. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.
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2021 wurde das Strassenverkehrsgesetz revidiert, trotzdem fühlt sich das «Überholen» auf der rechten Seite immer noch falsch und verboten an. Nun, ist es auch. Denn Überholen und Vorbeifahren sind zwei verschiedene Dinge.

Damit ihr es auf dem Weg in die Ferien richtig macht und keine Busse riskiert, haben wir hier nochmals alles für euch zusammengefasst.

Ausgangslage

Früher galt: Das Rechtsvorbeifahren ist nur gestattet, wenn auf der linken und mittleren oder allen drei Fahrspuren dichter paralleler Kolonnenverkehr vorhanden ist. Kolonnenverkehr bedeutet ein längeres Nebeneinanderfahren von mehreren, sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen (Bundesamt für Unfallverhütung).

Da aufgrund des notorischen Linksfahrens vieler Verkehrsteilnehmer jedoch oft die Situation entsteht, dass die Normalspur schneller läuft als jene zum Überholen, wurde das Rechtsvorbeifahren erlaubt. Das ist denn auch die Bedingung für ein Rechtsvorbeifahren gemäss BFU:

  • Auf der Überholspur kommt es oft zu ständigem Auffahren und Abbremsen. Rechtsvorbeifahren ist dann mit der nötigen Vorsicht erlaubt, wenn es auf der linken (und mittleren) Überholspur zu einer derartigen Verkehrsverdichtung kommt, dass Fahrzeuge auf der Überholspur faktisch nicht mehr schneller vorankommen als diejenigen auf der Normalspur (passives Rechtsvorbeifahren).

So müssen Verkehrsteilnehmer auf der Normalspur nicht auf eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Überholspur reagieren und können ihre Fahrt (mit der gebotenen Vorsicht) fortsetzen.

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Überholen verboten

Das angepasste Gesetz erlaubt ausdrücklich keine Überholmanöver auf der rechten Seite. Für ein Überholen im rechtlichen Sinn massgebend ist das Wiedereinbiegen, nachdem man an einem Fahrzeug vorbeigefahren ist. Das BFU präzisiert:

  • Wiedereinbiegen nach dem Rechtsvorbeifahren: Ausschwenken, Vorbeifahren und Wiedereinbiegen ist nur dann zulässig, wenn diese Aktionen nicht in einem Zug, sondern für sich allein als einzelne Vorgänge erfolgen.

Ganz so einfach ist es also nicht. Das Vorbeifahren auf dem rechten Fahrstreifen kennt gewisse Auflagen. Die Aufweichung des Gesetzes kann in der Praxis zu brenzligen Situationen führen, da nicht alle Verkehrsteilnehmer die Regeln kennen und das eine gewisse «Beweis mir das erstmal»-Haltung begünstigt.

Es ist deshalb gerade auf langen Fahrten in die Ferien Vorsicht geboten. Will heissen: Lieber zweimal in den Spiegel schauen. Im Ausland gibt es verschiedene Regelungen. In Deutschland etwa kennt man das Rechtsvorbeifahren auch. Hier aber bitte genau abklären, was erlaubt ist und was nicht.

veröffentlicht: 5. Juli 2024 15:15
aktualisiert: 5. Juli 2024 15:15
Quelle: FM1Today

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