Die Geschichte beginnt im Oktober 2023. Eine Frau besucht zusammen mit ihrem Ehemann und ihrer Mutter den Vergnügungspark Walt «Disney World» in Florida. Dabei gehen sie im Resort ins Restaurant «Raglan Road».
Die Frau klärt den Kellner darüber auf, dass sie eine schwere Allergie gegen Milchprodukte und Nüsse habe. Die Gruppe bestellt Zwiebelringe und Sachen mit Namen wie «Sure I'm Frittered» («Klar bin ich frittiert»), «Scallop Forest» («Jakobsmuschelwald») und «This Shepherd Went Vegan» («Dieser Hirte wurde Veganer») – alles Gerichte, von denen der Kellner bestätigt, dass sie keine Allergene beinhalten.
Knapp 45 Minuten nach dem Essen: Die Frau bricht zusammen, hat Probleme mit dem Atmen. Sie nutzt einen «EpiPen», wird in ein Spital gebracht, dort kann nur noch ihr Tod festgestellt werden.
Disney will lieber Schlichtungsstelle als Jury
Der Mann verklagt darauf «Walt Disney Park» auf 50'000 US Dollar, das Minimum, das in Florida nötig ist, um einen Fall vor Gericht zu bringen. Seine Anwälte gehen davon aus, dass eine Jury einen viel höheren Betrag sprechen wird.
Doch jetzt liegt das Antwortschreiben der Disney-Anwälte vor, die natürlich einen Gerichtsfall verhindern wollen. Und dieses ist, naja, einigermassen kurios.
Sie stellen den Antrag auf eine Beilegung der Angelegenheit durch eine Schlichtungsstelle und betonen, dass «Raglan Road» ein «unabhängiges Restaurant» sei und nichts mit Disney zu tun habe.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Welche Rolle spielt ein Probeabo für Disney+?
Ausserdem habe der Mann im Jahr 2019 ein Probeabo für den Streamingdienst Disney+ abgeschlossen. In den Nutzungsbestimmungen sei ganz klar erwähnt, dass er «alle Streitigkeiten mit dem Unternehmen über eine Schlichtungsstelle» beilegen müsse und nicht vor Gericht gehen dürfe.
Falls der Mann den Rechtsstreit trotzdem weiterziehen wolle, würde er nur «unnötige Ausgaben generieren und gerichtliche Ressourcen verschwenden».
Die Anwälte des Mannes sind mit dieser Auslegung natürlich nicht wirklich einverstanden. Sie pochen darauf, dass er nie eine Einverständniserklärung mit den Walt Disney Parks unterschrieben habe und sogar falls er das hätte, würde das nicht seine Frau betreffen.
Die Anwälte schreiben weiter, dass die Argumentation von Disney «an Absurdität grenzt».
«Schreckliche Geschichte»
Gegenüber der «New York Times» sagt ein Rechtsexperte, dass die Erklärung der Disney-Anwälte «sehr weit hergeholt» ist. Die AGB von Disney+ würden sich nur auf den Streamingdienst beziehen.
Angeklagte würden natürlich ein Schiedsgericht bevorzugen, da es keine Geschworenen gebe und in der Regel keine hohen Summen gesprochen werden. Bei einer Jury wäre das komplett anders, diese wäre von der «schrecklichen Geschichte» bewegt. Es sei also völlig normal, dass Disney alles dafür tun würde, den Fall aussergerichtlich beizulegen.
In einem Statement von dieser Woche schreibt ein Disney-Sprecher: «Wir sind zutiefst betrübt über den Verlust der Familie und verstehen den Kummer. Aber wir verteidigen uns gegen den Versuch des Mannes, uns in seine Klage gegen das Restaurant einzubeziehen.»
Das nächste Kapitel in diesem Rechtsstreit wird anfangs Oktober geschrieben. Dann präsentieren die beiden Seiten ihre Argumente bei einer Anhörung.