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Eigentlich gilt der N1R-Zubringer (ehemals T5-Zubringer) als Nationalstrasse und unterliegt darum der Vignettenpflicht. Eigentlich!

N1R-Zubringer

Vignette oder nicht – das ist hier wirklich die Frage!

28.01.2022, 22:03 Uhr
· Online seit 28.01.2022, 16:48 Uhr
Tagtäglich befährt ArgoviaToday-Leser Nico F.* auf seinem Weg zur Arbeit den N1R-Zubringer bei Buchs. Vorbildlicherweise hat er dafür extra eine Autobahnvignette gekauft. Doch ein Schild wirft die Frage auf: Braucht er diese überhaupt?

Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer

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«Seit einiger Zeit gilt meiner Meinung nach Vignettenpflicht auf dem T5-Zubringer. Warum steht dann bei der Auffahrt Buchs, Fahrtrichtung Hunzenschwil, dieses Schild?», kommentiert F. das Foto, welches er ArgoviaToday zusendet.

Eine Antwort haben wir auch nicht, denn: Ja, seit der T5-Zubringer, der nun eben N1R-Zubringer heisst, 2020 ins nationale Strassennetz aufgenommen wurde, würde grundsätzlich die Vignettenpflicht gelten. Damit müsste Leser Nico F. spätestens ab Dienstag, 1. Februar 2022, für seinen Arbeitsweg wieder den vierzig Franken teuren Kleber an seiner Frontscheibe anbringen. Nun aber eben dieses Schild bei der Zufahrt in Buchs, welches scheinbar von der Vignettenpflicht aufhebt. Da weder unser Leser noch wir mit den im Internet auffindbaren Informationen eine klare Antwort erhielten, haben wir beim zuständigen Bundesamt, dem Astra, nachgefragt. Und siehe da:

Der Mediensprecher der Filiale Zofingen des Astra, Samuel Hool, erläutert im Interview mit Radio Argovia: «Grundsätzlich gilt auf dem N1R-Zubringer die Vignettenpflicht, seit dieser eine Nationalstrasse Kategorie 2 ist. Jedoch ist der Abschnitt zwischen Buchs und der Ausfahrt Aarau Ost aktuell davon befreit.» Aus gutem Grund: «Der Kanton saniert aktuell die Kantonsstrasse zwischen Hunzenschwil und Suhr. Solange dies andauert, wird der Durchgangsverkehr via Buchs auf den N1R-Zubringer umgeleitet», so die simple Erklärung seitens Astra. Solange diese Umleitung andauert, gilt auf dem entsprechenden Streckenabschnitt der «T5» keine Vignettenpflicht. Aber Achtung! Das gilt nur für die Fahrtrichtung Buchs ostwärts. In der Gegenrichtung braucht es die Vignette, weil die Umleitung dort nicht über den Zubringer führt.

Auch wenn diese Massnahme sowie die entsprechende Beschilderung Sache des Astra in Zusammenarbeit mit Kanton und dem zuständigen Strassenunterhaltsunternehmen (in diesem Falle der NSNW) ist, für allfällige Bussen kommt die Aargauer Kantonspolizei ins Spiel. Und wie kontrolliert man als Kantonspolizistin oder Kantonspolizist, ob ein vignettenloses Fahrzeug wirklich nur auf dem befreiten Abschnitt unterwegs war? «Hier gilt ganz klar die Verhältnismässigkeit», erläutert Aline Rey, Mediensprecherin der Kapo Aargau, auf Anfrage von ArgoviaToday. «Solange die Kantonsstrasse saniert wird und demnach der N1R-Abschnitt nicht vignettenpflichtig ist, werden wir Kulanz walten lassen. Faktisch müssten wir ja drei Posten aufstellen, um das zu kontrollieren: Einen in Aarau, einen in Buchs und dann noch einen bei der Ausfahrt Aarau Ost. Das ist schlicht nicht verhältnismässig.»

Neue Vignette drauf – dann seid ihr so oder so sicher

So sehr man geschmunzelt hätte, hätte es sich beim Schild bei der Einfahrt Buchs nur um ein vergessenes Schild gehandelt: Es ist tatsächlich alles rechtens, die Beschilderung ist korrekt und bleibt, bis die Kantonsstrassensanierung zwischen Hunzenschwil und Suhr abgeschlossen ist. Und da die meisten Automobilisten ja doch nicht nur den besagten Abschnitt der Nationalstrasse N1R befahren, gilt: Spätestens ab Dienstag, 1. Februar, muss die aktuellste Vignette an der Frontscheibe kleben!

Quelle: TeleM1

veröffentlicht: 28. Januar 2022 16:48
aktualisiert: 28. Januar 2022 22:03
Quelle: ArgoviaToday

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