Aargau/Solothurn

Zu schwer und ohne Führerausweis auf der Autobahn A1 – jetzt wird es für einen Aargauer teuer

Verkehrssünden

Zu schwer und ohne Führerausweis auf der A1 – jetzt wird es für einen renitenten Aargauer teuer

· Online seit 04.09.2024, 06:14 Uhr
Ein 25-jähriger Mann aus der Region Lenzburg führte Ende des letzten Jahres und Anfang 2024 mehrfach überladene Fahrzeuge mit sich. Er verstiess zusätzlich gegen andere Verkehrsregeln. Nun muss er eine hohe Strafe zahlen.
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Die Regeln und Gesetze, wie man sich im Verkehr zu verhalten hat, sind umfangreich und manchmal auch etwas kompliziert. Warum man sich trotzdem daran halten sollte, zeigt ein Fall aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft.

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Im November des vergangenen Jahres lenkte ein damals 25-jähriger Rumäne aus dem Grossraum Lenzburg einen Lieferwagen inklusive Anhänger auf der A1 in Richtung Bern, als er von der Aargauer Kantonspolizei angehalten und kontrolliert wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Beschuldigte weder den Fahrzeugausweis für den Anhänger noch eine entsprechende Autobahnvignette dabei hatte. Ausserdem konnten die Polizisten feststellen, dass der Mann jegliche Gewichts- und Lastlimiten überschritt. Oder in Zahlen: Das zulässige Gesamtgewicht betrug laut dem Ausweis 3500 Kilogramm. Das gemessene Gewicht betrug jedoch 4859 Kilogramm. Das waren 1359 Kilogramm zu viel.

Wie weiter aus dem Strafbefehl hervorgeht, befand sich die Fahrzeugkombination aufgrund der Überladung in einem nicht betriebssicheren Zustand. Entsprechend habe er dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmende gefährdet. Doch auch das brachte den Mann nicht zur Einsicht.

Es folgten weitere Verkehrssünden

Im Januar dieses Jahres stand der Beschuldigte mit einem anderen Lieferwagen auf der Autobahn A1 in Schafisheim auf dem Pannenstreifen. Dort wurde er erneut von der Kapo kontrolliert. Dabei ergab sich, dass ihm das Strassenverkehrsamt vor kurzem auf unbestimmte Zeit den Führerausweis entzogen hatte.

Ausserdem führte der 25-Jährige einen Palletthubwagen und Kisten ungesichert in einem Lieferwagen und einem Anhänger mit, obwohl er diese gegen jegliches Verrutschen hätte sichern müssen. Im Boden des Lieferwagens befand sich zudem ein Loch. Das Gerüst des Wagens sei deshalb durchgebrochen und habe heruntergehangen. Aufgrund dessen sei das Fahrzeug in einem nicht betriebssicheren Zustand gewesen.

Weniger als einen Monat später war der renitente Mann bereits wieder ohne Führerausweis auf der Autobahn unterwegs. Dieses Mal im Kanton Zürich. Dass er gar nicht hätte fahren dürfen, fiel auch der Kantonspolizei Zürich bei einer Kontrolle auf. Wie es im Strafbefehl weiter heisst, führte er erneut einen überladenen Lieferwagen mit einem Anhänger mit sich, ohne dass die Abrissleine mit dem Zugfahrzeug verbunden war.

Jetzt wartet eine happige Geldstrafe

Bereits im November 2023 war der Beschuldigte per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Busse von 800 Franken verurteilt worden. Die Probezeit betrug zwei Jahre. Da er in dieser Zeit erneut straffällig geworden ist, wird die bedingte Strafe widerrufen. Stattdessen erhielt er nun eine neue Gesamtstrafe.

Durch seine Verkehrseskapaden macht sich der Beschuldigte in folgenden Punkten schuldig:

  • Mehrfaches in Inverkehrbringen eines Fahrzeuges in nicht betriebssicherem Zustand.
  • Benützung einer Nationalstrasse ohne gültige Vignette.
  • Mehrfaches in Inverkehrbringen eines Fahrzeuges mit Übergewicht.
  • Überschreiten der zulässigen Achsbelastung.
  • Mehrfaches Führen eines Motorfahrzeuges trotz verweigertem, entzogenem oder aberkanntem Führerausweis.
  • Ungenügende Sicherung der Ladung.
  • Nicht Anbringen vom Sicherungsseil zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Der Beschuldigte wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt. Das entspricht 18'000 Franken. Bezahlt er diese nicht, tritt anstelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe in Kraft, wobei ein Tag Freiheitsstrafe einem Tagessatz entspricht. Hinzukommen eine Busse von 1000 Franken sowie die Strafbefehlsgebühr und die Polizeikosten in Höhe von 1500 respektive 57 Franken. Zusammengerechnet beträgt die Summe 20'557 Franken.

veröffentlicht: 4. September 2024 06:14
aktualisiert: 4. September 2024 06:14
Quelle: ArgoviaToday

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