Aargau/Solothurn

Aargauer fährt in Gränichen mit Töff in Polizeikontrolle – mit Joint im Mund und ohne Ausweis

Gränichen

Aargauer fährt in Polizeikontrolle – mit Joint im Mund und ohne Ausweis

· Online seit 30.08.2024, 04:45 Uhr
Anfang März 2024 ist es in Gränichen zu einer skurrilen Polizeikontrolle gekommen. Die Regionalpolizei Suret sah einen Töff-Fahrer ohne Kennzeichen. Bei der späteren Kontrolle in Gränichen wurde der junge Mann mit einem Joint im Mund erwischt. Zudem hatte er keinen Führerausweis.
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Die Szene ereignete sich an einem Sonntagabend im März 2024. Wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst, fuhr der 18-jährige Aargauer mit seinem Töff nach Gränichen. Dabei war an seiner Maschine kein Kennzeichen angebracht. Dies fiel der Regionalpolizei Suret auf, weshalb sie denn jungen Töff-Fahrer kurze Zeit später kontrollierte.

Kein Führerausweis, aber viel Cannabis

Dabei sei der 18-Jährige gerade dabei gewesen, einen Joint zu rauchen, heisst es im Strafbefehl weiter. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten zudem über 20 Gramm Cannabis sicher. Dieses hatte der Mann für den Eigengebrauch wenige Tage zuvor in Aarau bei einer ihm unbekannten Person für 150 Franken gekauft. Laut Strafbefehl konsumiert der junge Mann monatlich gegen die 15 Gramm Marihuana.

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Weiter stellte die Regionalpolizei fest, dass der 18-Jährige gar nicht im Besitz eines Führerausweises für den gefahrenen Töff war. Zudem war seine Maschine zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht eingelöst. Der Aargauer «brachte das Motorrad in Verkehr, obschon dieses weder über eine gültige Haftpflichtversicherung noch über einen Fahrzeugausweis mit dem dazugehörigen Kontrollschild verfügte», so der Strafbefehl.

Teurer Ausflug mit dem Töff

Dies kommt den 18-Jährigen nun teuer zu stehen. Denn die Aargauer Staatsanwaltschaft verurteilte den jungen Mann im Juli per Strafbefehl wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerausweis, ohne Versicherungsschutz, ohne Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschild sowie wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1800 Franken. Dies bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 600 Franken, Gebühren in der Höhe von 1100 Franken sowie Auslagen von über 900 Franken bezahlen. Insgesamt wurde also ein Betrag in der Höhe von rund 2500 Franken fällig.

Die über 20 Gramm Cannabis, welche die Polizei sicherstellte, wurden durch die Polizei eingezogen und vernichtet.

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veröffentlicht: 30. August 2024 04:45
aktualisiert: 30. August 2024 04:45
Quelle: ArgoviaToday

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