Es hätten sich bisher keine Probleme mit den im Aargau geforderten Sprachfertigkeiten manifestiert, schrieb der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion aus den Reihen von SVP, FDP und Mitte. Man unterstütze weiterhin einheitliche Integrationsanforderungen gemäss Bundesrecht.
Höhere Hürden würden zu einem Rückgang von Einbürgerungsgesuchen und damit auch zu einem Rückgang der Einbürgerungen insgesamt führen. Grundsätzlich einbürgerungswillige Personen und bestens gesellschaftlich integrierte Personen würden so von einer Teilnahme am politischen Leben im Kanton ausgeschlossen.
Verständigung nicht Ausbildung
Eine Konsequenz der geforderten Verschärfung wäre laut Regierungsrat auch, «dass der Erwerb des Bürgerrechts vor allem für Personen ohne höhere Ausbildung kaum mehr erreichbar wäre, selbst wenn diese seit vielen Jahren in der Schweiz wohnen und arbeiten». Bei der Beurteilung einer Einbürgerung gehe es um Verständigung und nicht um Ausbildung.
Das geltende Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich garantiere, dass die gegenseitige Verständigung funktioniere und gesellschaftliche sowie staatsbürgerliche Pflichten jederzeit wahrgenommen werden könnten. Diese Sprachniveaus seien «sinnvoll und zielführend».
Es gehe um Alltagssituationen wie Einkaufen, Behördengänge, Fragen und Informationen zur Schule sowie um das Ausfüllen von Formularen und zum Beispiel der Steuererklärung. Mit dem geltenden Sprachniveau könnten als diese Aufgaben erfolgreich bewältigt werden.
Fremdsprache auf Maturitätsniveau
Während das Sprachniveau B1 mündlich nach der Pflichtschule erreicht sein sollte, entspricht das Sprachniveau B2 im mündlichen Ausdruck dem Fremdsprachenniveau einer Maturität. Wer Deutsch mündlich auf B2-Niveau beherrscht, kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen.
Er kann sich spontan, fliessend und ohne grössere Anstrengungen mit Muttersprachlern verständigen. Das Sprachniveau B1 im schriftlichen Ausdruck bedeutet, dass einfache zusammenhängende Texte über vertraute Themen geschrieben und dass in persönlichen Briefen über Erfahrungen und Eindrücke berichtet werden kann. Das Sprachniveau B1 schriftlich gilt ebenfalls schon als fortgeschrittene Sprachverwendung.
Bürgerliche Grossräte wollen Verschärfung
Grossräte der SVP, FDP und Mitte forderten in einer Motion, dass für den Schweizer Pass mündliche Deutschkenntnisse mit Niveau B2 und schriftliche Deutschkenntnisse mit Niveau B1 nachgewiesen werden müssten. Diese wäre bei beiden Sprachniveaus eine Stufe höher als vom Bund festgelegt. Die Kantone Thurgau, Schwyz und Nidwalden würden diese Sprachanforderungen bereits kennen, halten die Motionäre fest.
Der Regierungsrat wies in seiner Stellungnahme zur Motion im übrigen darauf hin, dass bisher keine Forderungen nach Übersetzungen von Abstimmungs- und Wahlvorlagen bekannt seien, wie dies die Grossräte in der Motion befürchtet hätten.
(red./sda)
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