Aargau/Solothurn

Aargauer Tätowierer führt jahrelang keine Buchhaltung und verzockt Firmengeld im Casino

Strafbefehl

Aargauer Tätowierer führt jahrelang keine Buchhaltung und verzockt Firmengeld im Casino

· Online seit 25.07.2024, 18:25 Uhr
Der ehemalige Betreiber eines Piercing- und Tattoo-Studios aus dem Grossraum Aarau-Lenzburg soll jahrelang seine Buchhaltung vernachlässigt haben. Dazu habe er Geld aus dem Betrieb in die eigene Tasche gesteckt. Nun wurde der Mann verurteilt.
Anzeige

Einem ehemaligen Inhaber eines renommierten Piercing- und Tattoo-Studios aus der Region Aarau-Lenzburg wird vorgeworfen, seine Firma in den Konkurs geführt zu haben. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft soll der Piercer und Tätowierer mehrere Jahre lang keine Buchhaltung gemacht haben, obwohl ihm bewusst war, dass sowohl die Buchführung als auch die Rechnungslegung zu seinen gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer gehörten.

Das Studio gab es laut «Aargauer Zeitung» fast ein Jahrzehnt, wie lange der Studio-Besitzer seiner Buchhaltungspflicht nicht nachgekommen ist, wird im Strafbefehl nicht ersichtlich. Ohne Buchführung konnte der Vermögensstand der Firma nicht festgestellt werden, so die Staatsanwaltschaft.

Erste Anzeichen einer Überschuldung im Jahr 2021

«Durch die gänzliche Vernachlässigung der Buchführung» sei der Beschuldigte selber daran schuld, dass er die Überschuldung seiner Firma nicht bemerkt habe und dem Gericht nichts davon habe sagen können. Aber auch das gehört zu den Pflichten eines Geschäftsführers. Da er das auch unterlassen habe, soll er so die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit seiner Firma verschlimmert haben.

Spätestens ab Januar 2021 soll es konkrete Hinweise für eine Firmenpleite gegeben haben. Die hatte eine Forderung gegenüber dem Inhaber in der Bilanz, somit schienen die Verbindlichkeiten gegenüber andern Gläubigern formell gedeckt. In echt nützt das natürlich wenig. Das Geld, welches der Piercer seinem Studio schuldete, gab er stattdessen im Restaurant oder im Casino aus und nicht zu einem geschäftlichen Zweck, heisst es im Strafbefehl weiter. Und die Firma machte gleichzeitig weitere Schulden.

Inhaber dachte nicht an das Geschäft

Ab März 2023 wurden mehrere Betreibungs- oder Konkursverfahren gegen das Studio eingeleitet. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ihm die Überschuldung seiner Firma bewusst gewesen sein müssen, weiterhin habe er aber nicht im Sinne der Firma gehandelt. Kurz zuvor hatte er nämlich das Mobiliar seiner Firma für 10’000 Franken verkauft. Den Erlös steckte er allerdings nicht ins Geschäft, sondern in die eigene Tasche. Im vergangenen Herbst trat er aus der Firma aus, im Frühjahr 2024 wurde dann schliesslich der Konkurs eröffnet.

Der Mann wurde nun wegen Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Bevorzugung eines Gläubigers zu einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu muss er eine Busse von 1300 Franken und Gebühren in Höhe von 1000 Franken bezahlen.

veröffentlicht: 25. Juli 2024 18:25
aktualisiert: 25. Juli 2024 18:25
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch