Aargau/Solothurn

Aargauer verkauft nicht existierende Champions-League Tickets im Netz

Betrug

Aargauer verkauft im Netz Champions-League-Tickets, die er nicht hat

20.08.2024, 10:13 Uhr
· Online seit 20.08.2024, 04:45 Uhr
Ein heute 29-jähriger Mann verkaufte im Internet nicht existierende Tickets. Als der Strafkläger sein Geld zurückforderte, drohte der Betrüger ihm via Chat mit physischer Gewalt. Jetzt wird es teuer für ihn.
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Wer schon einmal versucht hat, ein Konzert einer weltbekannten Band wie «AC/DC» zu besuchen oder dabei zu sein, wenn die Lieblingsmannschaft den nächsten grossen Schritt in einem Turnier macht, ist mit dem Thema der Ticketbeschaffung bestens vertraut. Verpasst man den richtigen Moment, geht man meistens leer aus. Die letzte Hoffnung besteht dann im Weiterverkauf. Bei diversen Zwischenhändlern wie «Viagogo» ist alles anonymisiert. Zudem besteht keine wirkliche Garantie, dass man die heiss ersehnten Tickets tatsächlich erhält. In diesem Fall mag es vertrauenerweckender sein, wenn jemand Tickets auf einer Internet-Auktionsplattform wie Ricardo inseriert.

Das dachte sich vielleicht auch ein Fussballfan, der im vergangenen Oktober auf der Suche nach Tickets für das Champions-League-Spiel zwischen den Berner Young Boys und Roter Stern Belgrad war. Bei dem Profil eines heute 29-Jährigen aus der Region Wohlen, das auf Ricardo die gewünschten Tickets inseriert hatte, bekundete er Interesse für insgesamt sieben Stück. Die beiden Parteien konnten sich auf einen Gesamtpreis von 700 Franken einigen. Kurz darauf überwies der Strafkläger dem Beschuldigten den gesamten Betrag.

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Der Haken daran? Der Fussballfan bekam weder die Tickets noch das Spiel im Stadion zu sehen, da ihm die Tickets nie ausgehändigt wurden. Das geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor.

Strafkläger fordert Geld zurück

Dass dem Geprellten eine hochkarätige Partie flöten ging und er dazu noch ein grosses Loch in seinem Portemonnaie hatte, passte ihm gar nicht. Wie es im Strafbefehl weiter heisst, fand daraufhin ein reger Chatverlauf zwischen den beiden statt. Schliesslich überwies der 30-jährige Beschuldigte im darauffolgenden Monat November einen Teil des bezahlten Betrags zurück. Innert drei Tagen zahlte er erst 80, dann erneut 80 und zum Schluss noch 40 Franken, also 200 Franken im Gesamten. Den Rest, 500 Franken, blieb er dem Strafkläger aber schuldig.

Zudem jagte der vermeintliche Tickethändler seinem Gegenüber mit Drohungen wie: «Ich zu de Polizei und du bi de Hells Angels» Angst ein. Damit machte sich der 33-jährige Mann nebst dem Betrug ebenfalls der mehrfachen Drohung strafbar.

Das hat finanzielle Konsequenzen

Der Beschuldigte wurde nun per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken verurteilt. Das entspricht 4800 Franken. Sollte er diese nicht bezahlen, so tritt anstelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe in Kraft. Ein Tagessatz entspricht einem Tag hinter Gittern. Hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr in Höhe von 900 Franken.

veröffentlicht: 20. August 2024 04:45
aktualisiert: 20. August 2024 10:13
Quelle: ArgoviaToday

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