Entlassene Aargauer Post-Mitarbeiterin gibt Schlüssel und Personalausweis nicht zurück
Eine heute 44-jährige Aargauerin war während eineinhalb Jahren bei der Post CH AG angestellt. In dieser Zeit erhielt sie, um ihre Arbeit bewerkstelligen zu können, einen Post-Personalausweis, einen Eingangsschlüssel, einen Garderobenschlüssel und dazu noch einen Schlüssel für öffentliche Briefeinwürfe. Darüber hinaus bekam sie von der Post ein Smartphone wie auch diverse Postbekleidung.
Per sofort freigestellt
Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigten im Frühling letzten Jahres in einem Personalgespräch mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis per Ende August 2023 aufgelöst und sie ab sofort freigestellt wird. In diesem Gespräch wurde sie bereits mündlich aufgefordert, diese Gegenstände innerhalb der nächsten Tage bei der Post abzugeben. Allerdings kam sie dieser Aufforderung nicht nach. Später gab sie gegenüber der Post an, den Personalausweis noch für den Einlass zum Postfestival Ende August 2023 zu benötigen. Auch das Smartphone brauche sie noch weiterhin, um eine App aufzurufen, heisst es weiter.
Die Post forderte die Beschuldigte anschliessend immer wieder auf, auch mit Fristsetzung, die Gegenstände abzugeben. Zudem teilte das Unternehmen der 44-Jährigen mit, dass sie das Festival auch ohne den Personalausweis besuchen könne. Und die App sei auch durch ihr privat genutztes Mobiltelefon abrufbar. Mehrmals versuchte der stellvertretende Leiter des entsprechenden Distributionsgebiets, die Beschuldigte per Mail oder Einschreiben zu erreichen. Als dies nicht fruchtete, meldete sich eine Personal-Sachbearbeiterin der Post.
Kantonspolizei Aargau wurde eingeschaltet
Allerdings reagierte die gekündigte 44-Jährige weder auf Anrufe noch auf E-Mails und kam keiner der Aufforderungen nach. Sie behielt die Gegenstände auch nach Ablauf der letzten von der Post angesetzten Rückgabefrist, sodass die Kantonspolizei Aargau eingeschaltet werden musste. Sie händigte somit erst auf Aufforderung der Polizei im Rahmen ihrer Einvernahme die Gegenstände aus. Im März 2024 erhielt die Post dann sämtliche Gegenstände zurück.
Laut der Aargauer Staatsanwaltschaft behielt die 44-jährige Frau sämtliche Gegenstände in Kenntnis des fremden Eigentums und trotz der mehrfachen Rückgabeforderung von der Post wissentlich bei sich. «Sie beabsichtigte, diese für ihre eigenen Zwecke zu nutzen», steht es im Strafbefehl. Daher wird die Aargauerin wegen unrechtmässiger Aneignung zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter muss sie eine Busse von 350 Franken und Gebühren in Höhe von 830 Franken zahlen.