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Rechtswidrig in Ennetbaden gebüsst: Bekomme ich mein Geld zurück?

Fahrverbotskamera

Rechtswidrig gebüsst: Bekomme ich mein Geld zurück?

· Online seit 24.09.2021, 18:42 Uhr
Mehr als 200'000 Franken brachte ein Blitzer in Ennetbaden in die Kassen der Stadtpolizei. Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass die rechtliche Grundlage für den Blitzer fehlte. Was passiert jetzt mit dem Geld und haben die Geschädigten Anrecht auf Rückerstattung der Busse?
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Im Januar letzten Jahres war eine Frau mit dem Auto in Ennetbaden unterwegs zu einem Termin. Der Weg führte sie über eine Strasse, welche nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anwohnende erlaubt ist. Die Frau missachtete die Verbotsschilder, bog in die Strasse ein und wunderte sich über einen Strafzettel in Höhe von 100 Franken, der kurz danach in ihrem Briefkasten landete.

Rechtswidriger Blitzer

Die zuständige Stadtpolizei Baden büsste sie dank eines Fotos, das eine Kamera bei der Durchfahrt des Autos gemacht hatte. Weil aber die gesetzliche Grundlage für eine solche automatisierte Kontrolle fehlt, weigerte sich die Frau, die Busse zu zahlen. Der Fall kam vor Gericht und der Autofahrerin wurde recht gegeben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.

Insgesamt war der Blitzer 336 Tage in Betrieb. In dieser Zeit hat die Stadtpolizei laut der «Aargauer Zeitung» insgesamt 2061 Bussen für die Missachtung des Fahrverbots ausgestellt und insgesamt 206'100 Franken kassiert. Nun stellt sich die Frage, was mit diesem Geld passiert.

Haben die Geschädigten ein Anrecht auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Busse?

«Grundsätzlich sind bereits bezahlte Bussen, die nicht rechtskräftig angefochten wurden, automatisch rechtsfähig», sagt der Rechtsanwalt Tom Schaffner auf Anfrage von ArgoviaToday. Aber: «Auch gegen rechtsfähige Strafen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsmittel, und zwar die Revision.» Allerdings müsste der oder die Geschädigte selbst aktiv werden. Automatisch wird das Bussgeld nicht zurückerstattet. Und ob sich der doch relativ grosse Revisionsaufwand für die 100 Franken Strafe lohnt, sei fragwürdig. «Ich denke, dass die Leute, die bei solch geringen Bussgeldern ein Revisionsverfahren einleiten, dies eher aus Prinzip als des Geldes wegen machen.»

Für die bereits gebüssten Autofahrerinnen und Autofahrer dürfte es sich deshalb kaum lohnen, den Revisionsaufwand für den Strafzettel in der Höhe von 100 Franken auf sich zu nehmen. Zumal auch nicht feststeht, wie das Gericht den Sachverhalt einschätzen würde.

(noë)

veröffentlicht: 24. September 2021 18:42
aktualisiert: 24. September 2021 18:42
Quelle: ArgoviaToday

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