Mit der Anpassung der Tierhalterbeiträge sowie dem Kantonsanteil fliessen pro Jahr zusätzlich 594'000 Franken in die Rücklage Tiergesundheit, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Der Kanton, private Tierhaltende sowie Viehhandelsunternehmen bezahlen jährlich in diese Rücklage ein. Das Geld ist zweckgebunden und wird ausschliesslich für die Tierseuchenbekämpfung ausgegeben.
Jetzt steigen die Beiträge pro Grossvieheinheit von 5 auf 9 Franken, also um fast das Doppelte. Tierhaltende im Aargau müssen ab dem Jahr 205 also pro Nutztier wie Kuh, Schwein, Ziege oder Huhn deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das gilt aber auch für den Kanton, weil er die Hälfte des Aufwands für die Seuchenbekämpfung trägt. Somit steigen auch seine Beiträge von 5 auf 9 Franken.
Bislang keine Rückmeldungen aus der Landwirtschaft
Alda Breitenmoser, Leiterin beim Aargauer Amt für Verbraucherschutz, sagt auf Anfrage von ArgoviaToday, dass die Landwirtschaft vorgängig über diese Erhöhung informiert worden war. Bislang seien diesbezüglich keine Rückmeldungen gekommen. Sie erinnert sich aber zurück an das Jahr 2008, als der Tierseuchenfonds im Aargau ins Leben gerufen wurde – nach harten Diskussionen zwischen Kanton und Landwirtschaft. Breitenmoser geht deshalb davon aus, dass bei der Erhöhung der Beiträge ab nächstem Jahr noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde.
Was also sagt der Aargauer Bauernverband zur beinahe Verdoppelung der Beträge? Natürlich habe man daran keine Freude, heisst es auf Anfrage. Aber grundsätzlich seien die Landwirte mit der Erhöhung einverstanden, sie unterstützen sie sogar. Denn gleichzeitig gebe es ab dem kommenden Jahr auch mehr Leistungen aus dem Fonds.
Mehrausgaben von 350'000 Franken pro Jahr
Das nationale Projekt Moderhinke – eine schmerzhafte Klauenkrankheit bei Schafen – führt laut Regierungsrat in den Jahren 2024 bis 2026 zu zusätzlichen Entnahmen aus der Rücklage Tiergesundheit. Es geht um rund 350'000 Franken pro Jahr.
Eine Grossvieheinheit entspricht laut dem Bundesamt für Statistik dem Futterverzehr sowie dem Anfall von Mist und Gülle einer Kuh. Mit Umrechnungsfaktoren werden die verschiedenen Arten von Nutztieren in GVE ausgedrückt.
Die Bezugsgrösse GVE wird im Rahmen der Direktzahlungen, der Strukturverbesserungen und im Gewässerschutzgesetz verwendet, wie das Bundesamt erläutert.
Auch weitere Abgaben erhöht
Neben den Abgaben für Grossvieheinheiten fallen auch Geldbeträge für weitere Tierarten an. So steigen auch die Beiträge pro Bienenvolk von 1 auf 3 Franken. Damit soll der Aufwand für den Kampf gegen Bienenkrankheiten (90'000 Franken) künftig gedeckt werden. Das war bisher nicht der Fall. Seit 2022 übernimmt der Kanton die Beiträge pro Bienenvolk.
Bei den Abgaben für Fische ist keine Erhöhung notwendig. Dort bleibt der jährliche Beitrag pro 100 Kilogramm Fisch bei 2 Franken.
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