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Lenzburg/Seetal

Seetal: Aargauer (24) fährt ohne Führerausweis und auf Drogen

Die Augen verrieten ihn

Mann (24) fährt bekifft, auf Meth und ohne Führerausweis

19.06.2024, 12:54 Uhr
· Online seit 19.06.2024, 06:09 Uhr
Ein heute 24-jähriger Mann fiel zu Beginn des Jahres im Strassenverkehr mehrfach wegen zu hoher Geschwindigkeit oder Missachten der Verkehrssignale auf. Da er ohne gültigen Führerausweis und unter Drogeneinfluss unterwegs war, wird er nun per Strafbefehl verurteilt.
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Dass sich bewusstseinsverändernde Substanzen negativ auf die Fahrweise auswirken und man deshalb auch einer Polizeistreife auffällt, musste ein heute 24-Jähriger aus dem Seetal lernen.

Ende Januar fuhr er in Boniswil nämlich etwas gar zügig durch eine Baustelle. Für die Beamten der Regionalpolizei Lenzburg Grund genug, ihn anzuhalten und zu kontrollieren. Sein unruhiges Verhalten, seine zittrigen Hände und glänzenden Augen gaben Anlass dazu, einen Drugwipe-Test durchzuführen.

Weil dieser positiv ausfiel, wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Diese ergab eine THC-Blutkonzentration, welche deutlich über dem Grenzwert lag, wie aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervorgeht. Bei der Kontrolle stellte sich ausserdem heraus, dass der Beschuldigte den Führerausweis nicht dabei hatte.

Einmal hat nicht gereicht

Die Lust am Autofahren liess sich der Beschuldigte offenbar nicht nehmen. Ende Februar war er mit demselben Fahrzeug in der Region Lenzburg unterwegs. Als er bei einem Bahnübergang das Wechselblinksignal ignorierte, wurde er ein weiteres Mal von der Repol angehalten und kontrolliert. Und wieder hatte er keinen gültigen Führerausweis dabei. Dieses Mal aber aus einem anderen Grund.

Wie es weiter im Strafbefehl heisst, wurde dem Lenker Anfang Februar nämlich vom Strassenverkehrsamt Aargau der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Obwohl er Kenntnis davon hatte, dass er nicht fahren durfte, tat er dies trotzdem.

Wieder wurde der Mann auf Drogen getestet. Wieder fiel dieser positiv aus, dieses Mal auf Amphetamine aus. Basierend darauf wurde wiederholt eine Blut- und Urinprobe angeordnet. In dieser konnten keine Amphetamine nachgewiesen werden. Entsprechend könne für den Tatzeitpunkt keine Wirkung durch die Substanz abgeleitet werden. Deshalb seien Voraussetzungen für die Fahrunfähigkeit im Sinne des Gesetzes nicht gegeben. Das, obwohl der Beschuldigte gemäss dem Strafbefehl am selben Tag zehn Meth-Tabletten konsumiert hatte.

Verkehrssünden kommen teuer zu stehen

Nach seinen Eskapaden im Strassenverkehr wird der Beschuldigte nun von der Staatsanwaltschaft Aargau zur Kasse gebeten. Sie verurteilt den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken, also 3600 Franken. Diese werden bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zahlen muss er aber die Busse von 1240 Franken und die Kosten der Strafbefehlsgebühr von 1400 plus Auslagen von knapp 980 Franken, ergibt 3620 Franken. Das Urteil wird zusätzlich im Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 19. Juni 2024 06:09
aktualisiert: 19. Juni 2024 12:54
Quelle: ArgoviaToday

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