In der Anklageschrift gegen den heute 39-jährigen Mann sind sieben mutmassliche Delikte aufgeführt. Das erste stammt aus dem August 2019. Damals soll er einen an einer Bushaltestelle in Trimbach einen anderem Mann mit einem Messer verletzt haben. Zwischen Februar und Ende November 2020 soll der Beschuldigte fünf Mal Frauen bedroht und angegriffen haben, mit der Absicht, sie sexuell zu missbrauchen.
Dazu kommt die Tat vom Sonntag, 29. November 2020, bei der der Angeklagte eine damals 14-Jährige im Bannwald in Olten mit einem japanischen Kampfmesser angegriffen und schwer verletzt haben soll. Danach soll er die Jugendliche vergewaltigt haben.
Staatsanwaltschaft fordert Feststellung der Schuldunfähigkeit
Die Staatsanwaltschaft fordert in der Anklageschrift, der Angeklagte sei schuldunfähig zu erklären. Es sei eine stationäre, therapeutische Massnahme für die vorläufige Dauer von fünf Jahren anzuordnen, was manchmal als «kleine Verwahrung» bezeichnet wird.
Der Angeklagte wollte zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen nichts zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen sagen, wie der «Blick» schreibt. Auch zu den erhobenen Schaden- und Genugtuungsforderungen der Opfer wollte er sich nicht äussern. Er finde schon, dass die Leute Geld bekommen sollten, aber er habe keines, sagte der Beschuldigte vor dem Richter.
Der Richter sprach während des Prozesses von einem Gutachten, das über den Angeklagten erstellt wurde. Darin ist von einer paranoiden Schizophrenie und von Drogenproblemen die Rede. Die Gutachterin kommt zum Schluss, dass bezüglich möglicher Delikte eine hohe Rückfallgefahr bestehe. Aktuell ist der Mann in einer geschlossenen Klinik im Kanton Aargau untergebracht und mache dort eine Therapie, die «super» laufe, wie er vor Gericht selber sagt.
Schizophrenie ist das Hauptproblem
Im weiteren Prozessverlauf wurde die Gutachterin befragt. Sie sprach von einem «Bann», in dem sich der Beschuldigte befand. Das Hauptproblem sei aber die direkte Schizophrenie gewesen, führte sie weiter aus. Der Angeklagte sei bei allen Delikten «nicht einsichtsfähig». Realität und Einsicht seien in diesem Fall «jenseits von Gut und Böse», sagte sie weiter. Sie bestätigt vor Gericht ihr Fazit aus dem Gutachten, wonach der Mann wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und stattdessen eine Massnahme zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen sei.
Opfer-Anwalt will zweites Gutachten
Der Opfer-Anwalt gab sich nicht mit der Diagnose der Gutachterin zufrieden. Er verlangte vom Gericht die Einholung eines zweiten Gutachtens. Er könne nicht verstehen, warum dies bisher nicht passiert sei. Es gehe darum, festzustellen, ob der mutmassliche Täter tatsächlich zu 100 Prozent schuldunfähig sei, führte er vor Gericht aus. Auch eine weitere Opfer-Anwältin verlangte vom Gericht ein zweites psychiatrisches Gutachten.
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