Schweiz

Bezirksgericht Bülach verurteilt falschen Handballcoach

Gerichtsprozess

Zürcher Gericht verweist Mann mit falschem Sportteam des Landes

03.07.2024, 10:34 Uhr
· Online seit 03.07.2024, 08:02 Uhr
Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch einen 45-jährigen Kameruner mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Landesverweis von sechs Jahren bestraft. Der Kameruner war im Januar 2024 mit einer Gruppe in die Schweiz gereist, die er als Kameruns Handballnationalmannschaft ausgegeben hatte.
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Bei der Ankunft am Flughafen Zürich hatte der 45-Jährige erklärt, dass er mit seinem Team auf dem Weg an den Afrika-Cup in Ägypten sei. Es habe sich aber nicht um Handballspieler gehandelt, hiess es in der Anklageschrift dazu.

Dies sei nur ein Vorwand gewesen, um die erforderlichen Dokumente zu erhalten. Durch die falschen Angaben habe der Beschuldigte den 19 Personen die visumsfreie Einreise in die Schweiz ermöglicht.

17 der Eingereisten fuhren danach nach Frankreich weiter und tauchten dort unter. Zwei blieben in der Schweiz, stellten ein Asylgesuch - und tauchten dann ebenfalls unter.

«Ein Moment der Verwirrung»

Für seinen Dienst sollte er 2500 Euro erhalten, sagte der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Bülach. Der Mann arbeitet als Sportlehrer und ist beim kamerunischen Handballverband angestellt.

Es habe sich um einen Moment der Verwirrung gehandelt, der ihn vom geraden Weg abweichen liess. «Ich wollte meinem kleinen Bruder helfen, der an Epilepsie leidet.» Dieser sei Teil der Reisegruppe gewesen und zur Behandlung nach Frankreich gereist.

Mit der Begleitung der vermeintlichen Handballnationalmannschaft machte sich der 45-Jährige der qualifizierten Förderung der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz und des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig. Der Mann sitzt seit Januar im Gefängnis. Er wird nun entlassen, dem Migrationsamt zugeführt und ausreisen.

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Grossen Aufwand betrieben

«Wir bewegen uns in einem Bereich der hochprofessionellen Migrationskriminalität», hielt die Richterin in ihrer kurzen Urteilsbegründung fest. Es seien echte Pässe verwendet worden, und es sei ein grosser Aufwand betrieben worden, um die Gruppe als echte Handballnationalmannschaft aussehen zu lassen.

«Angesichts des Geständnisses erscheint eine Strafe von zwei Jahren aber als angemessen.» Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Der Mann war also geständig und mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft einverstanden.

Das Urteil sieht - neben der bedingten Freiheitsstrafe und dem Landesverweis - auch den Einzug von 22 Reisepässen vor. Diese werden der Kantonspolizei übergeben. Sie wird diese bei ihrer Dokumentenprüfstelle für Schulungszwecke verwenden.

(sda/blu)

veröffentlicht: 3. Juli 2024 08:02
aktualisiert: 3. Juli 2024 10:34
Quelle: ZüriToday

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