Der 20-jährige Lernfahrer hat im Dezember 2023 den Autoschlüssel seiner Mutter ausgeliehen. Er sagte ihr, dass ein Freund, der bereits den Führerausweis hat, den VW fahren würde. Jedoch setzte er sich selbst ans Steuer und fuhr ohne vorgeschriebene Begleitperson und ohne seinen Lehrfahrausweis von seinem Wohnort in Baselland in Richtung Aargau, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst.
Polizeikontrolle entzogen
Der 20-Jährige ist anschliessend in Unterentfelden bei Dunkelheit ohne Abblendlicht auf einer Strasse gefahren, an der Beamte einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau auf den Lernfahrer aufmerksam wurden. Diese folgten dem Beschuldigten, der den VW zum Stehen brachte. Die Beamten hielten ebenso und wollten zu Fuss zum Auto, um mit dem 20-Jährigen sprechen zu können.
Der Lernfahrer wollte sich allerdings der Polizeikontrolle entziehen und drückte aufs Gaspedal. Die Beamten konnten nur kurz in den Innenraum des Autos mit einer Taschenlampe leuchten und riefen «Halt Polizei!» hinterher. Die zwei Polizisten liefen zurück zu ihrem Auto und nahmen die Verfolgung auf. Dabei schalteten sie das Blaulicht und das Wechselhorn ein. Der 20-Jährige bog zunächst auf die Hauptstrasse ab, ignorierte eine rote Ampel und fuhr weiter in Richtung Feldstrasse, wie es im Strafbefehl weiter heisst. Damit hatte der Lernfahrer einen gewissen Vorsprung, die Polizeibeamten verloren daraufhin den Sichtkontakt zu ihm.
Mehrere Verkehrsregeln verletzt
Der Baselländer fuhr weiter in Richtung Aarau. Das Abblendlicht hatte er immer noch nicht eingeschaltet, sondern nur das Stand- oder Tagfahrlicht. Weiter bog er statt links, rechts ab und setzte den Blinker nicht. Die Polizei konnte den Flüchtigen schliesslich noch in Unterentfelden anhalten. Das Fahrverhalten des 20-Jährigen fiel einer weiteren Person auf, die sich schliesslich bei der Kantonspolizei meldete.
Der Lernfahrer missachtete gleich mehrere Verkehrsregeln und hinderte die Polizei an einer Amtshandlung. Daher wurde er nun per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 3200 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Hinzu kommt eine Busse in Höhe von 1200 Franken und Gebühren von 923 Franken.