Aargau/Solothurn

Aargauer Regierungsrat entscheiden, wie viele und welche Ärzte zugelassen sind

Gesundheitswesen

Aargauer Regierungsrat entscheiden, wie viele und welche Ärzte zugelassen sind

· Online seit 19.07.2024, 06:28 Uhr
Zulassungsverfahren und Höchstzahlen für Fachärzte im ambulanten Bereich sollen neu im Gesundheitsgesetz geregelt werden. Die Aargauer Regierung fordert weitreichende Kompetenzen.
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Vor drei Jahren verpflichtete der Bund die Kantone, Höchstzahlen für ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte zu bestimmen. So wollte er der Überversorgung in einzelnen Fachgebieten entgegenwirken und die Gesundheitskosten senken.

De facto ist die neue Regelung ein Papiertiger. Im Kanton Aargau etwa gelten Höchstzahlen bei den Radiologinnen und Augenärzten. Diese wurden aber bis heute nicht erreicht – und das wird wohl auch in naher Zukunft so bleiben.

Nun sollen die Höchstzahlen sowie Zulassungsverfahren für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte anders geregelt werden. Der Aargauer Regierungsrat möchte ins kantonale Gesundheitsgesetz (GesG) zwei neue Paragrafen aufnehmen, wie er in einem Communiqué schreibt.

Bisher waren Zulassungsbedingungen und Höchstzahlen auf Verordnungsstufe geregelt. Weil es sich bei der Zulassung zur Tätigkeit und Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie bei der Festlegung von Höchstzahlen um einen Eingriff in Grundrechte der betroffenen Ärztinnen und Ärzte handelt, ist laut Regierungsrat eine gesetzliche Grundlage nötig.

Regierungsrat soll Höchstzahlen festlegen können

Im Gesetz sollen die konkrete Regelung des Zulassungsverfahrens sowie die Festlegung der Höchstzahlen an den Regierungsrat delegiert werden. Die Kriterien zur Festlegung der Höchstzahlen und Fachgebiete liessen sich bereits in Grundzügen der bundesrechtlichen Regelung entnehmen, schreibt der Regierungsrat.

Gemäss Bundesverordnung müssen die Kantone das Angebot an Ärztinnen und Ärzten ins Verhältnis zum bundesweit zu bestimmenden Versorgungsgrad setzen. Bei der Festlegung der Höchstzahlen können die einzelnen Kantone einen Gewichtungsfaktor vorsehen, um beispielsweise kantonale Eigenheiten auszugleichen.

Der Regierungsrat beabsichtigt, «die Höchstzahlen mit der notwendigen Flexibilität, der Versorgungslage angemessen und so wenig einschränkend wie möglich festzulegen». Eine Einschränkung der medizinischen Grundversorgung sei nicht vorgesehen und würde der verfassungsrechtlichen Pflicht des Kantons widersprechen, heisst es in der Mitteilung.

Die neuen Paragrafen sollen per 1. Juli 2025 in Kraft treten und die Verordnung ablösen. In einem nächsten Schritt wird die Botschaft dem Grossen Rat vorgelegt.

FDP möchte Zulassungsbestimmungen lockern

Die Höchstzahlen sorgen im Aargau vielerorts für Unmut. So etwa bei einer Augenklinik aus Aarau, die sich vor dem Verwaltungsgericht wehrte. Allerdings vergeblich: Denn dieses erklärte die in der Verordnung festgelegten Obergrenzen für Ärzte für legal. Die Augenklinik hat sich entschieden, den Entscheid zu akzeptieren und auf einen Weiterzug zu verzichten.

An den Ärzteregulierungen stören sich auch Vertreterinnen und Vertreter des Aargauer Freisinns. Anfang Juli reichten die Grossratsmitglieder Bernhard Scholl und Sabina Freiermuth (beide FDP) eine Motion eine, die eine «frühestmögliche Lockerung der Zulassungsbestimmungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte» fordert.

Scholl und Freiermuth erkundigten sich bereits früher bei der Regierung, ob die Zulassungsregelung für Ärzte gelockert werden könnte, ohne gegen Bundesrecht zu verstossen. Diese sieht jedoch keinen Spielraum, wie sie in ihrer Antwort festhielt.

Diesen Befund nehmen die beiden Grossratsmitglieder zur Kenntnis. Allerdings weisen sie in der Motion darauf hin, dass im Kanton Aargau ein Mangel an Leistungserbringern im Gesundheitsbereich herrsche. Es fehle an Hausärzten, bestimmten Fachärzten und Apothekern, schreiben Scholl und Freiermuth. So hätten im Aargau beispielsweise Onkologie- und Dermatologiepraxen mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen.

Aus Sicht von Scholl und Freiermuth besteht in diversen Kantonen «dringender Handlungsbedarf». Es sei zu hoffen, dass das Bundesparlament diesen erkannt hat und die entsprechenden Beschlüsse fasse. «Die Motionäre ersuchen den Regierungsrat, die nötigen Lockerungen ohne Zeitverzug vorzunehmen, sobald das Bundesrecht dies möglich macht.»

(Matthias Niederberger/CH Media)

veröffentlicht: 19. Juli 2024 06:28
aktualisiert: 19. Juli 2024 06:28
Quelle: ArgoviaToday

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