Der Grosse Rat hat am Dienstag ein Postulat dazu stillschweigend überwiesen, womit der Regierungsrat nun den Auftrag hat, eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes vorzubereiten.
Im Aargau gibt es rund 4500 Vereine und Stiftungen. Sie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen, werden aber erst ab einem Jahresgewinn von 20'000 Franken besteuert. Das Eigenkapital der Vereine wird ab einem Betrag von 50'000 Franken besteuert.
«Grossen Leerlauf» verhindern
Die Einreichung einer Steuererklärung sei «ein grosser Leerlauf für die Vereine und Steuerverwaltungen», argumentierten die Postulanten, weil Einkommen und Vermögen der meisten Vereine unterhalb dieser Freibeträge lägen. Deshalb könnten in den allermeisten Fällen Verwaltungskosten und Aufwendungen in den Vereinen eingespart werden.
Der Regierungsrat schrieb in einer Stellungnahme, man unterstütze grundsätzlich eine Vereinfachung für die betroffenen Vereine und Steuerbehörden sowie eine Steigerung der Effizienz im Allgemeinen.
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(sda)