Ab Montag gilt im Wald Leinenpflicht für Hunde
Warum muss mein Hund an die Leine?
Im Frühling müssen alle Hunde im Kanton Aargau im Wald und am Waldrand an die Leine, damit die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht gestört wird. Zu diesen zählen beispielsweise auch bodenbrütende Vögel.
Wann gilt die Leinenpflicht?
Die Leinenpflicht gilt jeweils vom 1. April bis am 31. Juli.
Gibt es Ausnahmen?
Tatsächlich: Allerdings nur für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz oder in der Ausbildung. Sie sind laut Gesetz von den Einschränkungen ausgenommen.
Und Menschen dürfen alles?
Der Kanton Aargau weist darauf hin, dass auch Aktivitäten in der Dämmerung oder in der Nacht im Wald unterlassen werden sollten. Waldwege sollten zudem nicht verlassen werden.
Wer kontrolliert die Regeln?
Die zuständige Jagdgesellschaft respektive die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht und die Einhaltung der Regeln zu den Schonzeiten und zum Arten- sowie Lebensraumschutz.
Was passiert, wenn ich meinen Hund trotzdem frei laufen lasse?
Dann riskierst du im schlimmsten Fall, dass dein Hund abgeschossen wird. Laut Gesetz dürfen nämlich Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von Mitgliedern der Jagdgesellschaft und Jagdaufsehern sowie Jagdaufseherinnen auf der Stelle abgeschossen werden. Gleiches gilt für streunende Hunde, die beim Wildern angetroffen werden oder eine unmittelbare Gefahr für Wildtiere darstellen und nicht eingefangen werden können. Allerdings dürfen die Hunde in diesem nur geschossen werden, wenn der Halter oder die Halterin schriftlich verwarnt oder nicht bekannt ist. Doch auch wenn dein Hund im Wald frei herumläuft und kein Wildtier jagt, kannst du gebüsst werden.