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Bezirke Brugg und Zurzach: Zwei im Aargau gestohlene Gemälde auf Internetplattform entdeckt

Kriminalität

Zwei im Aargau gestohlene Gemälde auf Internetplattform entdeckt

· Online seit 12.12.2023, 06:50 Uhr
Einbrecher sind innert kurzer Zeit zweimal in dasselbe Einfamilienhaus im Kanton Aargau eingebrochen. Beim zweiten Eindringen konnten sie zwei Gemälde entwenden. Der Eigentümer entdeckte die Gemälde später auf einer Internetplattform – und die Kantonspolizei stellte sie sicher.
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Ein mutmasslicher Täter wurde mittlerweile festgenommen, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Aargauer Obergerichts hervorgeht.

Zwischen dem 23. September und dem 4. Oktober hatte es in einem Einfamilienhaus im Aargau einen Einschleichdiebstahl gegeben. Die unbekannte Täterschaft verschaffte sich gemäss Angaben des Obergerichts durch ein nicht richtig verschlossenes Fenster Zutritt zum Haus. Mit einem Hammer wurde eine Türe zum Keller aufgewuchtet.

Hausschlüssel gestohlen

Dabei konnten die Täter einen Hausschlüssel mitgehen lassen. Das machte möglich, dass sie zwischen dem 6. und 7. Oktober erneut in das Einfamilienhaus einbrechen konnten – und unter anderem die beiden Bilder stehlen konnten.

Die für die Bezirke Brugg und Zurzach zuständige Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung zunächst ein. Doch der Hausbesitzer reichte gegen die entsprechende Verfügung beim Obergericht Beschwerde ein. Die Kantonspolizei habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass eine Inhaftierung eines mutmasslichen Täters erfolgt sei, gab er an.

Behördenfehler

Offenbar führte ein Fehler der Behörden zur vorübergehenden Sistierung des Strafverfahrens. Die Kantonspolizei habe zunächst zu Recht den Rapport auf Unbekannt erstellt, heisst es im Entscheid des Obergerichts. Der Rapport sei aber fälschlicherweise ohne Hinweis auf eine Verfahrensnummer an die Staatsanwaltschaft anstatt an den zuständigen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei verfügt worden.

Die Beschwerdekammer des Obergerichts hob die Sistierung auf: Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach kann das Strafverfahren gegen den mutmasslichen Täter weiterführen.

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(red./sda)

veröffentlicht: 12. Dezember 2023 06:50
aktualisiert: 12. Dezember 2023 06:50
Quelle: ArgoviaToday

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