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Mellingen: Hauptgasse gehört jetzt der Stadt – nun muss ein Verkehrskonzept her

Mellingen

Hauptgasse gehört jetzt der Stadt – nun muss ein Verkehrskonzept her

· Online seit 20.10.2023, 11:16 Uhr
Die Stadt Mellingen ist seit Kurzem Eigentümerin ihrer wichtigsten Strasse: Der pittoresken Hauptgasse mitten im Städtli. Ein neues Verkehrskonzept soll den Durchgangsverkehr definitiv stoppen. Dabei hat die Stadt Zeitdruck, will man dafür Gelder aus dem kantonalen Agglomerationsfonds beziehen.
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Kaum ist die Tinte unter dem Übernahmevertrag zwischen Stadt und Kanton trocken, macht diese mit der Auflage für ein neues Verkehrskonzepts bis am 16. November den nächsten Schritt. Wichtigster Punkt dabei: Ausser dem ÖV und Zubringerfahrten ist die Hauptgasse für den motorisierten Verkehr künftig Sperrzone. Von der Reussbrücke bis zum Stadttor soll das Tempo auf 20 Stundenkilometern beschränkt sein, gleiches gilt für die Altstadt West bis Ost.

Busse und Zubringer dürfen weiterhin in die Stadt

Laut einer Mitteilung der Stadt ist dabei vorgesehen, dass Busse vor der Scheunengasse einen Kreuzungshalt einlegen, der Zubringerverkehr kann künftig von beiden Richtungen zwar in die Hauptgasse hineinfahren, muss die Stadt über die Seitengassen aber im Einbahnverkehr wieder verlassen. So sei die Zufahrt zu den Geschäften und Liegenschaften der Altstadt gewährleistet.

So soll Schleichverkehr verhindert werden

Dem möglichen Schleichverkehr von der Brücke, Rechtsabbiegen in die Bruggerstrasse und via Salzmattstrasse in die Birrfeldstrasse will die Stadt vorbeugen. Sollte man den unerlaubten Verkehr bemerken, sollen Polizeikontrollen zum Zug kommen. «Der Zubringer müsste kontrolliert werden. Dies liesse sich mit je einem Mann bei der Ein- und Ausfahrt bewerkstelligen», schreibt die Stadt weiter.

Das neue Verkehrsregime soll mit relativ engem Zeitplan umgesetzt werden. Der Baustart für die baulichen Massnahmen soll bereits 2025 erfolgen. Damit könnte Mellingen vom kantonalen Agglomerationsprogramm 3 profitieren und 40 Prozent der Baukosten würden übernommen. So soll der Baukredit an der Gemeindeversammlung 2024 beantragt werden, schreibt «Der Reussbote».

(lba)

veröffentlicht: 20. Oktober 2023 11:16
aktualisiert: 20. Oktober 2023 11:16
Quelle: ArgoviaToday

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