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Verwahrloste Wohnung in Baden hinterlässt hohe Kosten – wer kommt dafür auf?

Beissender Geruch

Verwahrloste Wohnung in Baden hinterlässt hohe Kosten – wer kommt dafür auf?

15.08.2024, 22:14 Uhr
· Online seit 12.08.2024, 18:48 Uhr
Die Wohnung eines Sozialhilfeempfängers im Raum Baden ist komplett zugemüllt. Ein Reinigungsunternehmen trug eimerweise Abfall und Müll aus der Wohnung. Trotz aufgeräumter und geputzter Wohnung bleibt ein beissender Geruch zurück. Wer kommt jetzt für die Reinigung und Renovierung auf?

Quelle: Tele M1

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Trotz Aufräumarbeiten bleibt der Geruch in der Wohnung. Es lässt sich nur erahnen, welche Zustände hier geherrscht haben müssen. Der Anblick des geöffneten Kühlschranks verstärkt den Eindruck: «Boah, nein, das ist so eklig. Wäh, das ist richtig abartig», kommentiert FDP-Grossrat und Vermieter Adrian Schoop entsetzt.

Mieter: Seine Wohnung sei nicht Grund des Gestanks 

Bereits am vergangenen Freitag fand Schoop die Wohnung, die seine Firma vermietet, in einem verwahrlosten Zustand vor. Bis vor kurzem hatte dort ein Sozialhilfeempfänger gewohnt, der vom Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) Beistand erhalten hatte. Schon im April wies Schoop den Kesd darauf hin, dass es aus der Wohnung stinken würde. Ein Schreiben belegt, dass die Beiständin daraufhin Kontakt mit dem Bewohner aufnahm. Dieser versicherte jedoch, dass nicht seine Wohnung der Grund für den Geruch sei.

Für den Grossrat ist die Sache allerdings klar. «Die Kindes- und Erwachsenenschutzdienste sind unseren Hinweisen nicht gefolgt. Für mich ist das eine klare Verletzung der Sorgfaltspflicht. Hier ist der Staat haftbar, konkret der Kanton Aargau», sagt Schoop gegenüber Tele M1.

Kesd will Kosten eintreiben

Weil die Wohnung nun fast vollständig saniert werden muss, rechnet Schoop mit Kosten von rund 50'000 Franken. Der Kesd teilte Montag auf Anfrage mit, dass man versuche, das Geld einzutreiben. Ein Sprecher erklärte zudem: «Wir sind stets – bei jeglichen Schäden – bemüht, dass die Kosten durch den Klienten beglichen werden. Diesbezüglich befinden wir uns derzeit in diversen Abklärungen mit Drittpersonen.»

Abzuklären ist unter anderem, ob eine Versicherung abgeschlossen wurde. Sollte der Sozialhilfeempfänger das Geld nicht aufbringen können, gäbe es für Schoop noch eine andere Möglichkeit. Der Kesd müsste einspringen, wenn der Beistand seine Arbeit nicht korrekt erfüllt oder sorgfaltswidrig gehandelt habe. Dazu müsse man jedoch genau prüfen, welchen Auftrag der Beistand erhalten habe und ob dieser sorgfältig ausgeführt wurde. Aus Datenschutzgründen kann der Kesd allerdings keine Auskunft über den genauen Auftrag der Beiständin geben. Im schlimmsten Fall bleibt also der Vermieter auf dem Schaden sitzen.

Eine Einladung zu einem runden Tisch mit den zuständigen Behörden hat Adrian Schoop gemäss der «Aargauer Zeitung» abgelehnt. Er sieht den Fehler bei der Beiständin des Mieters. Diese habe den Fall nicht ernst genug genommen und Hinweise auf die Überforderung ihres Klienten ignoriert. «Die Beiständin hat ihre Sorgfaltspflicht verletzt, indem sie unsere Hinweise ignoriert hat. Damit hat sie eine grobfahrlässige Sachbeschädigung gegenüber Privateigentum verursacht», sagte er dem Blatt. Dieser Darstellung widersprach Sereina Müller, Vorsitzende der Kesd-Geschäftsleitung.

(sib)

veröffentlicht: 12. August 2024 18:48
aktualisiert: 15. August 2024 22:14
Quelle: ArgoviaToday

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