Aargau/Solothurn

Der mutmassliche Täter von dem Doppelmord in Hausen steht vor dem Bezirksgericht Brugg

Tötungsdelikt Hausen

Frau und Schwägerin getötet: Mit Angeklagten kam es öfter zum Streit

07.06.2021, 22:36 Uhr
· Online seit 07.06.2021, 07:30 Uhr
Am 8. Januar 2018 fand die Polizei zwei Leichen in einer Wohnung in Hausen. Der mutmassliche Täter wurde noch vor Ort festgenommen. Seit Montag steht er vor Gericht.

Quelle: TeleM1

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In Hausen kam es am 8. Januar 2018 zu einem dramatischen Szenario. Die Polizei fand in einer Wohnung im 2. Stock die Leichen zweier Frauen im Alter von 31 und 38 Jahren. Noch vor Ort wurde ein mutmasslicher Täter festgenommen, ein damals 54-jähriger Kosovare. Bei den Opfern handelt es sich um seine 38-jährige Ehefrau und um deren 31-jährige Schwester.

Das Bezirksgericht Brugg verhandelt seit Montag den Mordprozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in der Mehrzweckhalle Hausen. Der Prozess war im November kurzfristig verschoben worden: Eine Person aus den Reihen der Parteien war positiv auf Covid-19 getestet worden.

Am ersten Morgen des Prozesses kam es zu den ersten Zeugenbefragungen. Laut ihnen soll das Verhältnis der beiden Eheleute nicht das beste gewesen sein. Zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau soll es immer wieder zu Streit und sogar zu handgreiflichen Vorfällen gekommen sein. So soll die Frau des Angeklagten mehrere Affären mit Männern gehabt haben.

Tatsächlich war auch ein Zeuge geladen, der eine Affäre mit dem Opfer hatte. Sie trafen sich lediglich alle paar Monate seit Sommer 2017. Nach seinen Aussagen soll der Angeklagte nichts von ihrer Affäre gewusst haben. Der Zeuge kannte den Angeklagten jedoch bereits längere Zeit. Er betont in der Befragung immer wieder, dass er nichts über die Familienverhältnisse des Opfers wissen wollte, da er nicht in «ihre Privatsphäre» eingreifen wollte. 

Scheidung stand schon länger im Raum

Denn der Haussegen hing offenbar deutlich schief: Bei einem Familienausflug soll es nach Zeugenaussagen zu einer Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gekommen sein. Damit diese nicht alle mitbekamen, verlegten sie ihr Streitgespräch in das Schlafzimmer. Das zweite Opfer, die Schwester der Ehefrau des Angeklagten, griff dann mit einem Messer ein und versuchte den Streit zu beenden. Die beiden Frauen waren laut den Zeugen beide sehr impulsiv.

Auch bestätigen die Zeugen, dass der Angeklagte und seine Ehefrau einander immer wieder mit einer Scheidung drohten. Es seien nach den Zeugen jedoch nur Spielereien gewesen. Die Drohungen wurden nie umgesetzt. Die Frau wollte gerne mehr Freiheiten haben und mehr rausgehen. Dies sei jedoch nicht möglich gewesen, da sie Kinder hatte.

Angeklagter sass auf dem Sofa, als die Polizei kam

Am Nachmittag wurden Polizisten befragt, welche am Tattag vor Ort waren. Nach der Aussage eines Polizisten seien sie von Drittpersonen alarmiert worden. Als die Einsatzkräfte eintrafen, sass der Beschuldigte auf dem Sofa. Sie legten ihm Handschellen an. Im Schlafzimmer stiessen sie dann auf die beiden Leichen.

Einer der Polizisten begann sofort mit der Reanimation von einem der Opfer, bis die Ambulanz eintraf. Als der Angeklagte von der Polizei abgeführt wurde, rief er laut, dass er nur habe reden wollen.

Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Die vorab veröffentlichte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gibt praktisch keine Details über den Beschuldigten und die Opfer preis. Gemäss früheren Angaben der Oberstaatsanwaltschaft Aargau ist der Angeklagte mittlerweile 57 Jahre alt und stammt aus dem Kosovo. Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Der Staatsanwalt beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes, eventuell eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung. Nach Verbüssung der Strafe sei der Mann für 15 Jahre des Landes zu verweisen und dies im Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen. Dies bedeutet eine Sperre für den gesamten Schengen-Raum.

Ehefrau wollte ihn verlassen

Gemäss Staatsanwalt hatte die Ehefrau rund ein Jahr vor der Bluttat ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Zudem habe sie die Scheidung verlangt. Dies hätte für den Ehemann laut Anklageschrift erstens finanzielle Nachteile gehabt, zweitens hätte er die Obhut über die Kinder verlieren können, und drittens drohte «ein innerfamiliärer und gesellschaftlicher Gesichtsverlust». Er beabsichtigte, die Scheidung zu verhindern.

Weil er zudem den Verdacht hegte, seine Frau gehe fremd, installierte er — immer gemäss Anklage — heimlich an versteckter Stelle in ihrem Auto ein Mobiltelefon. Mit einer Ortungs-App beobachtete er nun, wo die Frau hinfuhr. Er fuhr auch selber zu diesen Standorten, um sicher zu sein, dass er sich nicht täuschte.

Erstochen im Bett

Am Montag, dem 8. Januar 2018, als die Kinder zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien aufgebrochen waren, tötete der Beschuldigte gemäss Anklage seine Ehefrau, die noch im Bett lag. Dies, indem er ihr ein langes, spitzes Messer zweimal in den Oberkörper stiess.

Anschliessend erstach er auch seine Schwägerin, die im Kinderzimmer übernachtet hatte. Damit beseitigte er «eine für ihn lästige Zeugin und verhasste Verbündete seiner Ehefrau», schreibt der Staatsanwalt. Dann habe er der Schwägerin ein Küchenmesser in die Hand gelegt und sich selbst Stichverletzungen zugefügt, um einen Angriff der Frauen beziehungsweise eine Notwehrsituation zu suggerieren.

Nach der Tat brachte er der Nachbarin Geld für die Kinder und bat seinen ältesten Sohn aus erster Ehe, sich um die Kinder zu kümmern. Dann rief er seinen Anwalt an, damit dieser die Polizei benachrichtigte. Noch am gleichen Tag wurde von der Polizei festgenommen.

(red./sda)

veröffentlicht: 7. Juni 2021 07:30
aktualisiert: 7. Juni 2021 22:36
Quelle: ArgoviaToday

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