Aargau/Solothurn

Drogenkontrollen: So lax wird in den Aargauer AKWs getestet

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Drogenkontrollen: So lax wird in den Aargauer AKWs getestet

· Online seit 26.07.2024, 11:39 Uhr
Weil im ehemaligen AKW Mühleberg Joints gefunden wurden, müssen Mitarbeitende nun mit stichprobeartigen Tests rechnen. Bei den aktiven Atomkraftwerken sind die Richtlinien stattdessen weniger streng, ebenso wie bei der Atomaufsicht.
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Auf dem Areal des stillgelegten und in Rückbau befindlichen Kernkraftwerks Mühleberg hat es vor einigen Monaten nach Hanf gerochen. Auch Reste eines Joints wurden gefunden. Nun handeln die Verantwortlichen, daher müssen Mitarbeitende rechnen, auf Drogen getestet zu werden. Das schreibt der «Bund».

Drogentests nach Zufallsprinzip

Nach dem Zufallsprinzip sollen Speichelproben eingefordert und auf die gängigsten Drogenarten getestet werden. Für Alkohol und Sprengstoffspuren gibt es solche Stichproben schon länger. «Auf dem Areal gilt das 0,0-Kriterium für jegliche Art von Rauschmitteln», erklärt Stefan Klute, der Chef Stilllegung bei der Betreiberin BKW, auf Anfrage des «Bunds».

Auf Anfrage der Zeitung geben die Verantwortlichen der beiden ältesten AKWs der Schweiz in Beznau an, dass es bei ihnen keine Stichproben gebe, welche die Mitarbeitenden auf Konsum von Alkohol oder Drogen hin testen. Nur in Verdachtsfällen werde gehandelt. Wenn Fremdpersonal im Einsatz ist, wie in Beznau bei Revisionen der Fall, sind die Fremdfirmen verantwortlich.

Die Atomkraftwerke Gösgen und Leibstadt verfahren nach ähnlichem Prinzip: Bei Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch werde seit über zehn Jahren ein Test angeordnet. Zufallskontrollen werden nur bei Fremdpersonal und Alkoholkonsum durchgeführt.

Ensi zu lax?

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) behandelt Alkohol- und Drogenkonsum bei den Beaufsichtigten nicht als spezifisches Aufsichtsthema, wie die Medienstelle des Inspektorats angibt. Dass das Ensi hier nicht strenger vorgeht, wird damit begründet, dass «Fehlhandlungen einer einzelnen Person» wegen der hohen Sicherheitsstandards «keine gravierenden Folgen für die Sicherheit der Anlage haben» können. Es sei «der Bewilligungsinhaber eines Kernkraftwerks» für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und «die Eignung ihres Personals sicherzustellen».

veröffentlicht: 26. Juli 2024 11:39
aktualisiert: 26. Juli 2024 11:39
Quelle: ArgoviaToday

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