Aargau/Solothurn

Dürrenäscher Sprengmeister wegen Chemikalien-Lager und Missbrauchsvorwürfen vor Gericht

Prozess

Sprengmeister von Dürrenäsch soll sich an seiner Tochter vergriffen haben

· Online seit 17.10.2024, 21:48 Uhr
In Dürrenäsch hat ein Mann über Jahre in seinem Haus mit Chemikalien illegal experimentiert und diese gelagert. Aufgeflogen ist das vor dreieinhalb Jahren bei einer Hausdurchsuchung. Am Donnerstag musste sich der 55-jährige ausgebildete Sprengmeister vor Gericht verantworten.

Quelle: Tele M1

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Gleichzeitig stand er auch wegen eines weiteren, schwerwiegenden Vorwurfs vor Gericht: Ihm wird vorgeworfen, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben.

Es sei reiner Zufall, dass es in diesem Haus in Dürrenäsch nie gebrannt habe, sagte ein Experte vor Gericht. Über Jahre hinweg experimentierte der heute 56-Jährige mit Chemikalien, es sei fast wie eine Sucht gewesen, berichtete seine Ex-Frau. Die Fässer und Behälter seien chaotisch gelagert gewesen – Substanzen fand man sogar im Wohnzimmer und im Kühlschrank.

Aufgeflogen ist das Ganze im Frühling 2021, als die autistische Tochter des Hobbychemikers ihn wegen mehrfacher sexueller Übergriffe in der Kindheit angezeigt hatte. Aufgrund dieser Anzeige wurde die Hausdurchsuchung angeordnet.

Quelle: Tele M1 / Archivbeitrag vom 15. April 2021

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Es seien falsche Erinnerungen, die seine Tochter habe. Bezüglich seines Labors sagte er, er habe damals ausgemistet und deshalb ein Chaos gehabt. Eine Gefahr habe aber nie bestanden.

Der Sprengmeister versteht zwar etwas vom Fach und wollte sich mit der chemischen Produktion selbstständig machen. Doch mit insgesamt zwei Tonnen Chemikalien in einem Wohnhaus hat er es offenbar übertrieben. „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er sich gegen diverse Gesetzesbestimmungen, vor allem aus dem Chemikalien- und Sprengstoffgesetz, strafbar gemacht hat“, so Staatsanwältin Melanie Buser gegenüber Tele M1.

Zusätzlich zu diesen Vorwürfen werden ihm auch Schändung und sexuelle Handlungen mit einem Kind zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie eine Busse von 800 Franken. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

(red.)

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veröffentlicht: 17. Oktober 2024 21:48
aktualisiert: 17. Oktober 2024 21:48
Quelle: ArgoviaToday

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