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Wert von über 18'000 Franken: Aargauer (43) behält geliehene Kaffeemaschine für sich

Nach Restaurantabgabe

Wert von über 18'000 Franken: Aargauer (43) behält geliehene Kaffeemaschine für sich

· Online seit 12.10.2024, 07:46 Uhr
Im August 2023 schloss der heute 43-jährige Mann mit einer Leasingfirma einen Mietvertrag über eine Kaffeemaschine für sein Restaurant in der Region Aarau ab. Drei Monate später übergab der Mann seinen Laden, die Maschine im Wert von über 18'000 Franken nahm er aber einfach mit.
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Ein mittlerweile 43-jähriger Mann aus dem Aargau hat im Juli 2023 mit einer Leasingfirma, mit Sitz im Kanton Zug, einen Mietvertrag über eine Franke-Kaffeemaschine inklusive Milchkühleinheit und einen Tassenwärmer abgeschlossen. Diese vollautomatische Maschine hat einen Barkaufwert von 18'150 Franken. Zwischen beiden Parteien wurde eine Mietdauer von 40 Monaten vereinbart und einen monatlichen Mietzins in Höhe von 408 Franken.

Aargauer bezahlte keinen Cent

Die Kaffeemaschine wurde von Franke in dem Restaurant des 43-Jährigen im Bezirk Aarau installiert. Knapp drei Monate später im November übergab er sein Geschäft. Die Maschine montierte er ab und nahm sie einfach mit, wie es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft heisst. Wohin ist allerdings nicht bekannt

Wegen wiederholten Zahlungsrückständen und weil die Barkaution in Höhe von 2000 Franken nicht bezahlt wurde, kündigte die Leasingfirma im Dezember 2023 fristlos per Einschreiben den Mietvertrag und forderte den Aargauer auf, die Kaffeemaschine innerhalb von fünf Tagen zurückzugeben. Nachdem dies nicht geschehen war, wurde die Firma Franke beauftragt, die besagte Maschine im Restaurant abzuholen – dort war sie aber nicht mehr.

Kaffeemaschine immer noch verschwunden

Ende Januar dieses Jahres forderte die Leasingfirma mit einem Einschreiben den Aargauer auf, den Verbleib der Maschine mitzuteilen. Das tat er aber nicht. Bis zum heutigen Tag ist die Kaffeemaschine verschwunden.

Der 43-Jährige wurden nun wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken verurteilt. Dies aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er eine Busse in Höhe von 1200 Franken und Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken bezahlen. Allfällige Zivilforderungen werden auf dem Zivilweg verhandelt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass der Mann straffällig geworden war. Bereits im April 2021 wurde er wegen Nichtrückgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn verurteilt.

veröffentlicht: 12. Oktober 2024 07:46
aktualisiert: 12. Oktober 2024 07:46
Quelle: ArgoviaToday

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