Aargau/Solothurn

Wertfreigrenze halbiert: Einkaufstouristen müssen ab Januar mehr an der Grenze bezahlen

Wertfreigrenze halbiert

Neu 150 Franken: Einkaufstouristen müssen ab Januar 2025 mehr am Zoll bezahlen

16.10.2024, 14:13 Uhr
· Online seit 16.10.2024, 13:48 Uhr
Zum 1. Januar 2025 müssen Schweizer Einkaufstouristen bereits ab einem Warenwert von 150 Franken Steuern am Zoll bezahlen. Zuvor lag der Betrag bei 300 Franken.
Anzeige

Nun geht der Bundesrat den Einkaufstouristen ans Portemonnaie. Die Wertfreigrenze wird halbiert und liegt ab 1. Januar 2025 bei 150 Franken. Das heisst konkret: Statt 300 Franken soll künftig nur noch Ware im Wert von 150 ohne Schweizer Mehrwertsteuer in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Mit dieser Verordnungsänderung soll der Einkaufstourismus reduziert werden, wie der Bundesrat mitteilt. Damit erfülle die Landesregierung einen Auftrag aus der zuständigen Nationalratskommission und zwei Standesinitiativen. Damit will der Bund das Einkaufen ennet der Grenze unattraktiver machen. Ob aber weniger eingekauft werde oder aber weniger Waren aufs Mal und öfter, könne nicht beurteilt werden. Und ebenso wenig, ob die mitgebrachte Ware korrekt versteuert werde.

Mehrere Parteien begrüssen die Senkung

In der Vernehmlassung hätten die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertreter sowie mehrere politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüsst, schreibt der Bundesrat. Er hat keine Angaben zur Anzahl der mit der Senkung zusätzlich notwendigen Verzollungen, und er kann auch die Mehreinnahmen nicht beziffern.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats hätte eine Senkung auf 100 Franken gewünscht. Eine Wertfreigrenze auf diesem Niveau würde laut Bundesrat unverhältnismässigen Mehraufwand für das Verzollen und die Kontrollen am Zoll auslösen.

App für Verzollung

Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. Verrechnet wird jeweils der Normalsatz der Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 Prozent.

Wer allerdings eine Verzollung zum reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs wünscht, muss beim Zoll vorsprechen oder die Verzollung schriftlich über eine Anmeldebox erledigen. Die selbstständige Verzollung via App zum reduzierten Satz ist laut Mitteilung voraussichtlich ab 2026 möglich.

Die Senkung kommt nicht überall gut an

Schon im vergangenen Jahr hat Tele M1 über eine mögliche Senkung der Wertfreigrenze berichtet. Damals noch als Idee betrachtet, kam diese bei den meisten Shoppinggängerinnen und -gänger nicht allzu gut an. «Das finde ich gar nicht gut. Ich weiss nicht, wie man auf die Idee kommen kann. Vor allem, weil es auch Familien mit kleinerem Budget hat, die vielleicht froh sind, dass man einmal im Monat günstig kann einkaufen», so eine Passantin gegenüber Tele M1. «Das muss so sein, weil die Kleinunternehmen in der Schweiz hier nahe an der Grenze leiden schon drunter», ist ein Mann der Meinung.

Quelle: TVO

(sda/red)

veröffentlicht: 16. Oktober 2024 13:48
aktualisiert: 16. Oktober 2024 14:13
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch