Quelle: Tele M1 / Alessandro Di Fante / ArgoviaToday / Severin Mayer
An einem Morgen im Mai 2020 informierten Eltern aus Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre 3-jährige Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Vor Ort eingetroffen, konnten die ausgerückten Einsatzkräfte aber nur noch den Tod des Mädchens feststellen.
Weil es keine äusseren Anzeichen auf die Todesursache gab, ordnete die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag eine Obduktion an. Bei der toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau den Stoff MDMA im Blutkreislauf des Opfers. MDMA ist Bestandteil der Droge Ecstasy. Als Todesursache wurde ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Mutter, Vater und Grossmutter werden angezeigt
Aufgrund dieser Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern wie auch für die Grossmutter des Mädchens. Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Grossmutter. Im Verlauf der Untersuchung konnten schliesslich alle drei beschuldigten Personen – zum Teil mit Auflagen – wieder aus der Haft entlassen werden.
Alle drei werden von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen Mordes respektive Gehilfenschaft zum Mord angezeigt. Sie wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen, das Datum der Gerichtsverhandlung steht noch aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es war nicht der erste Tötungsversuch der Eltern
Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Die Untersuchungen brachten ausserdem ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten. Ob die Tat in Zusammenhang mit der schweren Beeinträchtigung des Mädchens steht, ist derzeit nicht klar.
Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Grossmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schliesslich vollendeten Tat.
(red.)