Aargauer (19) fährt mit Töff aus Kreisel und übersieht Frau auf Fussgängerstreifen
Ein Töfffahrer ist vergangenen November mit einer Fussgängerin kollidiert. Der 19-Jährige war im Raum Bremgarten unterwegs, als er aus einem Kreisel herausfuhr. Dabei übersah er die Frau, die gerade die Strasse auf einem Fussgängerstreifen überqueren wollte. Infolgedessen kam es zum Zusammenprall zwischen dem Töff und der Frau. Diese wurde dabei verletzt. Sie erlitt eine Fraktur am Unterarmschaft, einen Bruch des vorderen Beckenrings und Riss-Quetsch-Wunden am Unterschenkel. Der Fahrer wurde nicht verletzt. Am Töff entstand jedoch Sachschaden.
Gemäss einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte mit seinem Fahrverhalten seine Sorgfaltspflicht verletzt. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Dazu war er unaufmerksam, als er den Kreisverkehr verliess. Ausserdem hat er der Fussgängerin den Vortritt nicht gewährt.
Der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn der 19-jährige Töfffahrer den Vortritt nicht missachtet hätte, heisst es im Strafbefehl. Daher wird der Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken verurteilt – dies aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren. Des Weiteren muss er eine Busse von 700 Franken und eine Strafbefehlsgebühr wie auch Polizeikosten in Höhe von 1310 Franken bezahlen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. Etwaige Schadensersatzforderungen muss die Frau separat auf dem zivilen Weg einklagen.
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