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Hunzenschwil: Junglenker sieht Schuld für Unfall mit PS-Boliden nicht bei sich

Hunzenschwil

Junglenker sieht Schuld für Unfall mit PS-Boliden nicht bei sich

· Online seit 30.05.2024, 20:43 Uhr
Ein heute 24-Jähriger musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten, weil er mit einem gemieteten Mercedes in Hunzenschwil einen Unfall gebaut hatte. Obwohl die Fakten gegen ihn sprechen, sieht der Beschuldigte die Schuld bei anderen.
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Die Spritzfahrt mit einem fast 500 PS starken Boliden vor zwei Jahren endete abrupt. Ein 27-Jähriger, der auf dem Beifahrersitz mitfuhr, verletzte sich beim Crash, der gemietete Mercedes erlitt Totalschaden und der Sachschaden belief sich auf rund 100'000 Franken.

«Nur mit grossem Glück sind keine weiteren Personen gefährdet oder schwer verletzt worden», sagt Staatsanwältin Andrea Vollenweider zu Tele M1. Wer sich so im Strassenverkehr verhalte, müsse damit rechnen, dass es entsprechende Konsequenzen gebe, die bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe reichen können, so die Staatsanwältin.

Als der damals 23-jährige Fahrer aus einem Kreisel in Hunzenschwil fuhr, beschleunigte er das Sportauto so stark, dass es in Schleudern kam und in ein Strassenschild prallte. Zudem hatte der junge Mann laut Anklageschrift das elektronische Stabilisierungsprogramm (ESP) des Fahrzeugs ausgeschaltet. Dieses Programm wäre eigentlich dafür da, dass der Fahrer eben nicht die Kontrolle verliert.

Beschuldigter sieht Schuld nicht bei sich

Der Junglenker hatte zum Zeitpunkt des Unfalls seinen Führerausweis erst seit einem halben Jahr. Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Lenzburg am Donnerstag sagte der junge Mann mehrmals, dass er nicht für den Unfall verantwortlich sei. Er habe nicht übermässig Gas gegeben, sagt er, das Auto sei aber so stark getunt, dass das ESP zu spät eingegriffen habe. Bei den Einvernahmen nach dem Unfall hatte der Mann behauptet, dass ihm ein anderes Auto den Weg abgeschnitten habe. Diese Aussagen konnte die Staatsanwaltschaft jedoch mit Aufnahmen einer Überwachungskamera widerlegen.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schliesslich wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und einer Busse in der Höhe von 2000 Franken.

(red.)

veröffentlicht: 30. Mai 2024 20:43
aktualisiert: 30. Mai 2024 20:43
Quelle: ArgoviaToday

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