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16 Jahre Freiheitsstrafe gefordert: Prozess zum Tötungsdelikt in Schafisheim

Bezirksgericht

Tötungsdelikt in Schafisheim: Am Donnerstag startet der Prozess

23.05.2024, 10:54 Uhr
· Online seit 23.05.2024, 04:45 Uhr
Ein heute 49-Jähriger wird beschuldigt, im März 2021 seine damals 44-jährige Frau in Schafisheim stranguliert zu haben. Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den Schweizer. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Quelle: TeleM1 / Archivbeitrag vom 19. März 2021

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Tatort war ein Einfamilienhaus in Schafisheim. In der Nacht vom 12. März 2021 meldete die Tochter des Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe und etwas Schlimmes geschehen sei. Der Beschuldigte hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen.

Beim Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete der Beschuldigte die Schlafzimmertüre und wurde sofort festgenommen. Beim regungslosen Opfer wurden Reanimationsmassnahmen eingeleitet – die 44-jährige Frau verstarb wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt, die durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein dürften.

Quelle: TeleM1 / Archivbeitrag 19. Mai 2021

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat im März 2021 im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat am 27. Juni 2023 beim Bezirksgericht Lenzburg Anklage wegen Mordes, mehrfacher Drohung, Beschimpfung und wiederholten Tätlichkeiten sowie wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegen einen mittlerweile 49-jährigen Schweizer erhoben. Demnach beantragt die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, begleitet durch eine ambulante therapeutische Massnahme.

«Tötung besonders skrupellos»

Wie die Gerichte Kanton Aargau in einer Medienmitteilung schreiben, qualifiziert die Staatsanwaltschaft gemäss Anklage die Tötung als besonders skrupellos und damit als Mord. Dies einerseits, weil sie das Tatmotiv (unbegründete Eifersucht, verletzter Stolz, Rache) als auch die Ausführung der Tat (Strangulation, Nichtleisten und Verunmöglichen von Nothilfe) als besonders niederträchtig erachtet. Am Donnerstag beginnt der Prozess in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei Aargau in Schafisheim. Die Urteilseröffnung ist für den Freitagnachmittag geplant. Alle wichtige Informationen rund um den Prozess erfährst du auf ArgoviaToday.

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(sib)

veröffentlicht: 23. Mai 2024 04:45
aktualisiert: 23. Mai 2024 10:54
Quelle: ArgoviaToday

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