Aargau/Solothurn

Mann (56) aus Dürrenäsch experimentierte mit Chemikalien und wird verurteilt

Chemikalien und Sprengstoff gelagert

Hobby-Sprengmeister von Dürrenäsch zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

24.10.2024, 17:17 Uhr
· Online seit 24.10.2024, 17:02 Uhr
Jahrelang hat ein 55-jähriger Mann in Dürrenäsch mit Chemikalien experimentiert. Diese hatte er in seinem Haus gelagert. Aufgeflogen ist er, weil ihn seine autistische Tochter wegen sexueller Übergriffe in der Kindheit angezeigt hatte. Der Mann wurde am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
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Der heute 56-Jährige experimentierte über Jahre hinweg mit Chemikalien. Es sei fast wie eine Sucht gewesen, sagte seine Ex-Frau während des Prozesses letzte Woche aus. Die Fässer und Behälter seien chaotisch gelagert gewesen. Sogar im Wohnzimmer und im Kühlschrank lagen Substanzen herum. Ein Experte sagte vor Gericht, dass es reiner Zufall gewesen sei, dass es in diesem Haus in Dürrenäsch nie gebrannt habe.

Aufgeflogen ist der Fall, als die autistische Tochter des Mannes ihn 2021 wegen mehrfacher sexueller Übergriffe angezeigt hatte. Wegen dieser Anzeige wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet.

Quelle: Tele M1 / Archivbeitrag vom 17. Oktober 2024

Der Beschuldigte wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Es seien falsche Erinnerungen, die seine Tochter habe. Bezüglich seines Labors sagte er, er habe damals ausgemistet und deshalb ein Chaos gehabt. Eine Gefahr habe aber nie bestanden.

Die Staatsanwältin warf dem Mann vor, gegen mehrere Bestimmungen, vor allem aus dem Chemikalien- und Sprengstoffgesetz, verstossen zu haben. Zusätzlich wurden ihm auch Schändung und sexuelle Handlungen mit einem Kind zur Last gelegt.

Der Verteidiger sagte vor Gericht, die Vorwürfe der Tochter entsprängen ihrer blühenden Fantasie, diesbezüglich habe ein vollständiger Freispruch zu erfolgen. Es sei möglich, dass sie Geträumtes und tatsächlich Passiertes vermische. Das Gericht sah die Zeugin laut «Aargauer Zeitung» als sehr glaubhaft an, weshalb der Schuldspruch erfolgte.

Zur Freiheitsstrafe kommt eine Busse von 800 Franken, zudem sind dem Beschuldigten berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen, künftig verboten.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie eine Busse von 800 Franken.

(maw)

veröffentlicht: 24. Oktober 2024 17:02
aktualisiert: 24. Oktober 2024 17:17
Quelle: ArgoviaToday

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