Aargau/Solothurn

Nussbaumen: Entschädigungen nach Explosion – was Autobesitzer wissen müssen

Entschädigung

Explosion in Nussbaumen: Das müssen betroffene Autobesitzer wissen

· Online seit 21.06.2024, 19:02 Uhr
Nach der verheerenden Explosion in Nussbaumen letzte Woche stehen viele Bewohnende des Hochhauses ohne Auto da. Während einige von ihrer Vollkasko-Versicherung profitieren können, haben andere weniger Glück und hoffen auf eine Entschädigung.

Quelle: Tele M1

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Dutzende Autos haben nach der Explosion in Nussbaumen vor einer Woche einen Totalschaden erlitten. In Nussbaumen stehen jetzt viele ohne Auto da. Diejenigen, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, bekommen den Schaden von der Versicherung bezahlt, die anderen haben weniger Glück.

«Alle anderen müssen darauf hoffen, dass es eine Privathaftpflichtversicherung von den schädigenden Personen gibt oder aus der Erbschaft heraus etwas erhältlich gemacht werden kann», sagte Rechtsanwalt André Kuhn gegenüber Tele M1.

Am Montag wurden die Fahrzeuge aus der betroffenen Garage geborgen. Zum Teil wurden die Autos schwer beschädigt.

Quelle: Tele M1 / Corinne Bürki / CH Media Video Unit / Silja Hänggi

Anfangs Woche wurden die zerstörten Fahrzeuge geborgen. Die Autos sind jetzt in Döttingen und warten auf ihre Besitzer. Noch immer haben sich nicht alle bei Abschlepper Josef Senn gemeldet. «Wir bitten, dass sich alle betroffenen Autobesitzer bei uns melden. Wir haben zum Teil keine Angaben, keine Autonummern und auch keine Fahrzeugausweise, weil diese vielleicht verbrannt sind. Wenn die Personen zu uns kommen, können wir die Daten aufnehmen und die Versicherungen kontaktieren.»

Kleine Hoffnung für Autobesitzer ohne Vollkasko-Versicherung

Die Versicherung übernimmt aber nur den Schaden von den Autos, die eine Vollkasko haben. Trotzdem gibt es noch einen Funken Hoffnung für alle anderen Autobesitzer. «Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen, dann gibt es eine konkursamtliche Liquidation», erklärt Rechtsanwalt André Kuhn, «das bedeutet, dass das gesamte Vermögen anteilsmässig auf alle Gläubiger verteilt wird. So kann jeder geschädigte Fahrzeugbesitzer wenigstens für einen Teil des Schadens entschädigt werden.»

Weil aber nicht nur die Autobesitzer, sondern auch die Verwaltung der beschädigten Häuser Gläubiger in diesem Fall sind, bleibt zu bezweifeln, dass diejenigen, die ihr Auto durch die Explosion verloren haben, dafür entschädigt werden.

(red.)

veröffentlicht: 21. Juni 2024 19:02
aktualisiert: 21. Juni 2024 19:02
Quelle: ArgoviaToday

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