Aargau/Solothurn

Solothurn: Schäferhund stirbt nach qualvollen Stunden im Kofferraum

Tierquälerei

Schäferhund stirbt nach qualvollen Stunden im Kofferraum

· Online seit 22.09.2024, 10:52 Uhr
Eine 56-jährige Frau hat ihren verletzten Schäferhund im Kofferraum ihres Autos qualvoll leiden lassen. In der Tierklinik kam für ihn jede Hilfe zu spät. Die Frau aus dem Kanton Solothurn wurde wegen Tierquälerei verurteilt.
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Eine Frau aus dem Kanton Solothurn hat einen Schäferhund von Italien mit dem Auto in die Schweiz transportiert. Der Hund litt unter einer Schädelfraktur und blutete stark. Die Verletzung stammte wahrscheinlich von einem heftigen Schlag durch einen massiven Holzstock, Hammer oder Baseballschläger, wie die Untersuchungen ergaben. Anstatt in der Schweiz auf direktem Weg einen Tierarzt aufzusuchen, liess die Frau den Hund eine halbe Ewigkeit im Kofferraum leiden.

Im Kofferraum ohne Nahrung und Wasser zurückgelassen

Im Fahrzeug musste der schwer verletzte Vierbeiner ganze 20 Stunden warten. Der Hund hatte weder Zugang zu Nahrung noch zu Wasser. Die Frau hatte das Tier direkt am Halsband an einen Haken gekettet, so dass es sich nicht einmal erheben konnte. Alle Fenster des Autos waren geschlossen und beschlagen, der Schäferhund war seinem Schicksal hilflos ausgeliefert. Laut der Staatsanwaltschaft war die 56-Jährige mit dem Hund überfordert und liess ihn deshalb vorerst im Auto zurück.

Gemäss Bericht des Instituts für Tierpathologie führte der Schädelbruch des Tieres zu einer starken Blutung in Nasenhöhle und Rachen. Die Untersuchungen zeigten, dass der Hund während 24 Stunden oder sogar noch länger ständig sein eigenes Blut schlucken musste, da es seinen Atemvorgang so stark beeinträchtigte.

In der Tierklinik verstorben

Obwohl der Hund schlussendlich doch noch in einer Tierklinik versorgt werden konnte, verstarb er dort an seinen schweren Verletzungen. Da die Solothurnerin den Hund wissentlich während so einer langen Zeit im Kofferraum zurückgelassen und ihm somit jegliche Hilfe verwehrt hatte, wurde sie wegen Tierquälerei verurteilt. Sie habe ihren Hund unnötig gequält und schliesslich dessen qualvollen Tod verursacht oder zumindest in Kauf genommen.

Bedingte Geldstrafe von 16'500 Franken

Die Frau wird zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von total 550 Franken tragen.

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veröffentlicht: 22. September 2024 10:52
aktualisiert: 22. September 2024 10:52
Quelle: 32Today

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