Aargau/Solothurn

Steuererklärung 2023 im Kanton Aargau: Die wichtigsten Tipps und Tricks

Tipps, Abzüge, Fristen

Steuererklärung 2023 im Kanton Aargau: Das musst du wissen

25.02.2024, 17:41 Uhr
· Online seit 25.02.2024, 17:33 Uhr
Der Dschungel der Finanzen steht schon wieder vor der Tür: die alljährliche Steuererklärung. Im Kanton Aargau hast du noch bis am 31. März 2024 Zeit, um diese abzugeben oder die Frist zu verlängern. Wir zeigen dir, was du beim Ausfüllen alles bereit haben solltest und was bei zu spätem Einreichen passiert.
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Im Kanton Aargau läuft die Frist zur Einreichung die Steuererklärung bis zum 31. März 2024. Mit der Gratissoftware Easy-Tax kannst du ganz einfach die Steuererklärung ausfüllen. Gleich hier gelangst du zum Download. Kannst du deine Steuererklärung aus einem bestimmen Grund wie zum Beispiel wegen eines Auslandsaufenthaltes oder eines fehlenden Dokumentes nicht rechtzeitig ausfüllen, kannst du über diesen Link die Fristverlängerung beantragen.

So musst du beim Ausfüllen vorgehen

Auf dem Umschlagbogen der Steuererklärung findest du deine zehnstellige Adressnummer. Diese ist beim Erfassen der Steuererklärung wichtig.

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Das kannst du abziehen

Bei einer Steuererklärung können diverse Abzüge angegeben werden, wie etwa nachweisbare freiwillige Unterstützung an den Kanton oder die Gemeinden, die Landeskirche oder öffentliche Institutionen, sofern die Summe sämtlicher abziehbarer Zuwendungen mindestens 100 Franken beträgt. Zudem wird der Abzug auf 20 Prozent des Reineinkommens beschränkt.

Hier bekommst du Hilfe

Die Gratissoftware Easy-Tax des Kantons Aargau erklärt dir bei jedem Schritt, was zu machen ist. Zudem kann die Steuererklärung bequem und direkt aus der Software online an die Steuerbehörde übermittelt werden. Wer während dem Ausfüllen trotzdem noch Hilfe benötigt, dem steht die Easy-Tax-Hotline unter 062 835 25 55 zur Verfügung.

Steuererklärung zu spät eingereicht? Das kann teuer werden!

Hast du alle Termine verschlafen, wird dir zuerst eine Mahnung von 35 Franken durch das Gemeindesteueramt geschickt. Bei einer zweiten Mahnung wirds teurer, da sind es schon 50 Franken. Reagiert man nach der zweiten Mahnung immer noch nicht, wird ein Strafverfahren wegen Verletzung von Verfahrenspflichten eingeleitet. Dabei drohen Bussen in der Höhe von bis zu 10'000 Franken. Rechtzeitig einreichen – oder die Frist verlängern – lohnt sich also.

veröffentlicht: 25. Februar 2024 17:33
aktualisiert: 25. Februar 2024 17:41
Quelle: ArgoviaToday

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