Aargau/Solothurn

SVP-Nationalrat Andreas Glarner wegen islamkritischem Tweet anonym angezeigt

Wird Immunität aufgehoben?

SVP-Nationalrat Andreas Glarner wegen islamkritischem Tweet anonym angezeigt

06.11.2024, 22:05 Uhr
· Online seit 06.11.2024, 18:39 Uhr
Gegen Andreas Glarner läuft ein Strafverfahren wegen eines Social Media Beitrags nach der Messerattacke von Mannheim. Nun hat offenbar die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland bei der zuständigen Kommission des Nationalrats ein Gesuch eingereicht, um die Immunität des Parlamentariers aufzuheben.
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Wie die Aargauer Zeitung am Mittwochabend berichtet, ermittelt die Berner Staatsanwaltschaft in einem Fall rund um den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner. Mehr noch: Sie habe bei der zuständigen Kommission des Nationalrats ein Gesuch eingereicht, um die Immunität von Andreas Glarner aufzuheben. Was ist passiert?

Glarner bestätigt gegenüber der AZ, dass ein Strafverfahren gegen ihn laufe. Er sei wegen eines islamkritischen Tweets, den er nach den Messerattacken von Mannheim verfasst habe, anonym angezeigt worden. Weitere Details konnte Glarner zunächst noch nicht nennen. Am Mittwochabend wurde dann klar, dass es sich um folgenden Post handelt, den Glarner diesen Juni abgesetzt hatte:

Die Immunitätskommission des Nationalrats hat sich noch nicht zum Fall geäussert, stellt aber eine Medienmitteilung für den 18. November in Aussicht, schreibt die AZ.

Kein Zusammenhang mit Fake-Video um Sibel Arslan

Laut der Zeitung hat der Fall jedoch nichts mit dem Vorfall zwischen dem SVP-Nationalrat und der Balser Grünen Nationalrätin Sibel Arslan vom Herbst letzten Jahres zu tun. Im Rahmen der Nationalratswahlen publizierte der Aargauer auf X (damals Twitter) und Instagram ein Fake-Video der Basler Nationalrätin. Das Video, das mittels künstlicher Intelligenz verändert wurde, zeigte, wie die vermeintliche Grünen-Politikerin Wählende aufforderte, Andreas Glarner zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen.

Sibel Arslan erwirkte eine Superprovisorische Verfügung, woraufhin Glarner das Video vom Netz nehmen musste. Später verurteilte ihn das Basler Zivilgericht ihn zu einer Zahlung von 3842.50 Franken: 1500 Franken betrugen die Gerichtskosten, 2342.50 Franken die Anwaltskosten von Sibel Arslan. Doch damit gab sich die Baslerin nicht zufrieden, sie zeigte Glarner im Januar wegen Identitätsmissbrauchs an. Seither blieb es still um den Fall.

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(maf)

veröffentlicht: 6. November 2024 18:39
aktualisiert: 6. November 2024 22:05
Quelle: ArgoviaToday

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